Gibt es bei einer Baufinanzierung für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bei Umbau des Wohnraums ein leistungsfreies Baudarlehen zu erhalten z. B. für eine Schwellenrampe für die Hauseingangstür? |
Vielen Dank für Ihre Frage, die wir gerne beantworten.
Bei einer Baufinanzierung für Menschen mit Behinderung besteht in der Regel die Möglichkeit bei Umbau des Wohnraums diverse Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Die Barrierefreiheit ist für körperbehinderte Menschen entscheidend, daher werden die entsprechenden Umbauten bei der Immobilienfinanzierung gefördert. Auch für Neubauten wird eine Förderung bei der Baufinanzierung für Menschen mit Behinderung gewährt. Eine Immobilienfinanzierung für Menschen mit Behinderung kann staatlich durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), durch regionale Länderprogramme sowie durch Versicherungsträger, wie die Krankenkasse oder Pflegekasse, gefördert werden. Alle Förderungen bei einer Baufinanzierung für Menschen mit Behinderung dürfen miteinander gekoppelt werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt z. B. zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse bei der Baufinanzierung für Menschen mit Behinderung. Diese Konditionen und Förderungen bei der Immobilienfinanzierung werden regelmäßig angepasst. Gefördert werden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau oder der Nachrüstung von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen, die aufgrund einer Behinderung erforderlich sind. Beispiele sind:
Eine Immobilienfinanzierung ist immer individuell, so dass eine Beratung empfehlenswert ist. Füllen Sie einfach unsere kostenfreie & unverbindliche Online-Voranfrage aus. Die Beraterinnen und Berater von DTW | Immobilienfinanzierung stehen Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 11 55 600 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim Ihre Baufinanzierungsberater/innen von DTW | Immobilienfinanzierung. |