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Stirbt ein Darlehensnehmer einer Immobilienfinanzierung, geraten Familien oder Lebensgemeinschaften oftmals in finanzielle Engpässe. Wenn auf das Eigenheim noch Schulden lasten, raten zahlreiche Experten dazu den Todesfall der Kreditnehmer abzusichern.
Ein Haus zu bauen oder zu kaufen ist für viele Menschen eine der größten Anschaffungen ihres Lebens. Wenn dem Hauptverdiener etwas Schlimmes zustößt, muss das Darlehen für das Haus oder die Wohnung dennoch getilgt werden.
Viele Versicherungsspezialisten empfehlen eine Risikolebensversicherung, um die Darlehensnehmer einer Baufinanzierung im Todesfall abzusichern. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt die Risiko-LV eine vertraglich vereinbarte Risikosumme an die Hinterbliebenen. Erlebt jedoch der Versicherte das Vertragsende, erlischt die Risikolebensversicherung.
Im Gegensatz zu einer teureren Kapitallebensversicherung sind die Beiträge verloren. Dafür schließen Sie Risikolebensversicherungen bereits für kleinere Beiträge ab.
Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung zur Absicherung einer Baufinanzierung sollte hoch genug sein, um im Todesfall die bestehenden Schulden zu tilgen. Dabei sollten Sie aber nicht die zukünftige Absicherung der Hinterbliebenen vergessen.
Stirbt einer der Darlehensnehmer, sollte immer noch genug Geld als Puffer zur Verfügung stehen für die laufenden Ausgaben. Die staatlichen Leistungen nach dem Todesfall werden in der Regel nicht ausreichen um die Lebenshaltungskosten der Angehörigen vollständig zu decken.
Experten der Versicherungsbranche empfehlen ca. das Fünffache des Bruttojahreseinkommens als Versicherungssumme der Risiko-LV für die Absicherung der laufenden Kosten. Wenn Sie bisher noch keine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen abgeschlossen haben, sollten Sie diese Lücke zusätzlich zur Absicherung der Baufinanzierung schließen.
Vergleich RisikolebensversicherungAuf das Leben des Hauptverdieners einer Familie oder Lebensgemeinschaft ist ein Abschluss der Risikolebensversicherung zu empfehlen. In der Regel ist der Partner ebenfalls Darlehensnehmer der Immobilienfinanzierung. Auch wenn dieser weniger oder kein Einkommen in die Haushaltskasse der Familie einbringt, ist die Absicherung des Todes dennoch zu empfehlen. Denn im Todesfall müssen z.B. Kosten für die Haushaltsführung, eventuelle Kindererziehung oder gar Einkommensausfall abgesichert werden.
Die Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung sollte der gesamten Rückzahlungsdauer der Immobilienfinanzierung entsprechen.
Darlehensnehmer müssen dabei den Unterschied zwischen der gebundenen Sollzinsbindung und der Gesamtlaufzeit einer Baufinanzierung beachten. Oftmals bleibt nach der ersten Sollzinsbindung eine Restschuld übrig, sodass eine Anschlussfinanzierung erforderlich ist.
Die Zeitspanne bis zur vollständigen Tilgung der Baufinanzierung ist unbedingt bei der Auswahl der richtigen Laufzeit der Risiko-LV zu berücksichtigen.
Lassen Sie sich nicht durch die umfangreichen Gesundheitsfragen im Antrag einer Risikolebensversicherung verunsichern. Die Versicherungsgesellschaft ermittelt so das Risiko für die Beitragsberechnung der Lebensversicherung.
Auf alle Fälle müssen Sie richtige und vollständige Angaben im Fragebogen machen. Wer sich zum zukünftigen Nichtraucher macht oder eine Vorerkrankung verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz! Im Todesfall kann dann die Versicherung die Leistung verweigern und Sie stehen mit dem Baukredit alleine da.
Vergleich RisikolebensversicherungEine Nachversicherungsgarantie der Risikolebensversicherung macht Sinn, wenn die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist. Dann haben Sie die Möglichkeit nach Geburt eines Kindes die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich zu erhöhen.
Sollten bereits Erkrankungen der versicherten Person bekannt sein, kann man sich durch eine Nachversicherungsgarantie zukünftig Zeit und eventuell Geld für Risikoaufschläge sparen.
Für Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt bei Erbschaft ein Steuerfreibetrag von 500.000,- € (Stand Juli 2019). Erst wenn das Erbe inklusive der Todesfallsumme darüber liegt, können Steuern anfallen. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.
Bei unverheirateten Paaren gelten andere Freibeträge. Deshalb wird oft "über Kreuz" versichert. Das bedeutet, Versicherungsnehmer und versicherte Person sind im Risikolebensversicherungsvertrag nicht identisch. Derjenige, der die vereinbarte Summe erhalten soll, wird also Versicherungsnehmer und Begünstigter, aber nicht versicherte Person. Versicherte Person ist dann der unverheiratete Partner. Im Todesfall der versicherten Person erhält der Partner als Versicherungsnehmer die vereinbarte Risikosumme der Versicherung. Auch in diesem Fall ist eine Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll. DTW | Immobilienfinanzierung erbringt keine Steuerberatung.
Bei Versicherungsgesellschaften von Risikolebensversicherungen die gut wirtschaften fallen sogenannte Überschüsse an. Versicherte können entscheiden was mit den Überschüssen passieren soll. Entweder die Überschüsse werden mit den Beiträgen verrechnet - Beitragsverrechnung - oder die Todesfallsumme erhöht sich - Todesfallbonus.
Erwirtschaftet hingegen eine Gesellschaft weniger Überschüsse als prognostiziert, sinkt im Tarif Todesfallbonus die Todesfallsumme. Deshalb sind zur Absicherung von Immobilienfinanzierungen Risikolebensversicherungen mit Beitragsverrechnung geeigneter. Allerdings kann sich in diesem Tarif der Beitrag bis zum Bruttobeitrag erhöhen.
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