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Risikolebens­versicherung

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Risikolebens­versicherung: Sichern Sie Ihre Immobilien­finanzierung ab!

Stirbt ein Darlehensnehmer einer Immobilien­finanzierung, geraten Familien oder Lebensgemeinschaften oftmals in finanzielle Engpässe. Wenn auf das Eigenheim noch Schulden lasten, raten zahlreiche Experten dazu den Todesfall der Kreditnehmer abzusichern.

 ja    nein
Versicherungssumme: 150000 € / Laufzeit: 20 Jahre
NÜRNBERGER Versicherung
Risikolebensversicherung Digital
0.0
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Maximale Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung: k.A. €
  • Nachversicherunggarantie: ja
  • Vorgezogene Todesfallleistung: ja
  • Paarvertrag möglich: nein
7,42 €
Monatlich
DELA Lebensversicherungen
Risikoleben
0.0
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Maximale Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung: k.A. €
  • Nachversicherunggarantie: ja
  • Vorgezogene Todesfallleistung: ja
  • Paarvertrag möglich: nein
8,68 €
Monatlich
Allianz Lebensversicherung
RLV Basis
0.0
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Maximale Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung: k.A. €
  • Nachversicherunggarantie: ja
  • Vorgezogene Todesfallleistung: nein
  • Paarvertrag möglich: nein
8,72 €
Monatlich
CosmosDirekt
Risikolebensversicherung Basis-Tarif
0.0
  • Beitragsfreistellung möglich: ja
  • Maximale Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung: k.A. €
  • Nachversicherunggarantie: ja
  • Vorgezogene Todesfallleistung: ja
  • Paarvertrag möglich: nein
* Bitte beachten Sie, dass der Vergleichsrechner die verfügbaren Tarife vereinfacht anzeigt und keine Beratungsleistung darstellt. Sollten Sie spezielle Anforderungen haben, müssen diese auf den Seiten der Versicherer überprüft werden. Der genaue Text der Vertragsunterlagen ist für den Versicherungsschutz ausschlaggebend. Alle Angaben ohne Gewähr, © 2016 financeAds.net
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Inhaltsverzeichnis:

Warum eine Risikolebens­versicherung zur Absicherung der Baufinanzierung?

Ein Haus zu bauen oder zu kaufen ist für viele Menschen eine der größten Anschaffungen ihres Lebens. Wenn dem Hauptverdiener etwas Schlimmes zustößt, muss das Darlehen für das Haus oder die Wohnung dennoch getilgt werden.

Viele Versicherungsspezialisten empfehlen eine Risikolebens­versicherung, um die Darlehensnehmer einer Baufinanzierung im Todesfall abzusichern. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, zahlt die Risiko-LV eine vertraglich vereinbarte Risikosumme an die Hinterbliebenen. Erlebt jedoch der Versicherte das Vertragsende, erlischt die Risikolebens­versicherung.

Im Gegensatz zu einer teureren Kapitallebensversicherung sind die Beiträge verloren. Dafür schließen Sie Risikolebens­versicherungen bereits für kleinere Beiträge ab.

Welche Todesfallsumme soll ich wählen?

Die Versicherungssumme der Risikolebens­versicherung zur Absicherung einer Baufinanzierung sollte hoch genug sein, um im Todesfall die bestehenden Schulden zu tilgen. Dabei sollten Sie aber nicht die zukünftige Absicherung der Hinterbliebenen vergessen.

Stirbt einer der Darlehensnehmer, sollte immer noch genug Geld als Puffer zur Verfügung stehen für die laufenden Ausgaben. Die staatlichen Leistungen nach dem Todesfall werden in der Regel nicht ausreichen um die Lebenshaltungskosten der Angehörigen vollständig zu decken.

Experten der Versicherungsbranche empfehlen ca. das Fünffache des Bruttojahreseinkommens als Versicherungssumme der Risiko-LV für die Absicherung der laufenden Kosten. Wenn Sie bisher noch keine Risikolebens­versicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen abgeschlossen haben, sollten Sie diese Lücke zusätzlich zur Absicherung der Baufinanzierung schließen.

Vergleich Risikolebens­versicherung

Welche Personen soll ich absichern?

Auf das Leben des Hauptverdieners einer Familie oder Lebensgemeinschaft ist ein Abschluss der Risikolebens­versicherung zu empfehlen. In der Regel ist der Partner ebenfalls Darlehensnehmer der Immobilien­finanzierung. Auch wenn dieser weniger oder kein Einkommen in die Haushaltskasse der Familie einbringt, ist die Absicherung des Todes dennoch zu empfehlen. Denn im Todesfall müssen z.B. Kosten für die Haushaltsführung, eventuelle Kindererziehung oder gar Einkommensausfall abgesichert werden.

Haus, Familie

Die richtige Laufzeit der Risiko-LV

Die Vertragslaufzeit der Risikolebens­versicherung sollte der gesamten Rückzahlungsdauer der Immobilien­finanzierung entsprechen.

Darlehensnehmer müssen dabei den Unterschied zwischen der gebundenen Sollzinsbindung und der Gesamtlaufzeit einer Baufinanzierung beachten. Oftmals bleibt nach der ersten Sollzinsbindung eine Restschuld übrig, sodass eine Anschlussfinanzierung erforderlich ist.

Die Zeitspanne bis zur vollständigen Tilgung der Baufinanzierung ist unbedingt bei der Auswahl der richtigen Laufzeit der Risiko-LV zu berücksichtigen.

Gesundheitsfragen bei Antragstellung der Risiko-LV

Lassen Sie sich nicht durch die umfangreichen Gesundheitsfragen im Antrag einer Risikolebens­versicherung verunsichern. Die Versicherungsgesellschaft ermittelt so das Risiko für die Beitragsberechnung der Lebensversicherung.

Auf alle Fälle müssen Sie richtige und vollständige Angaben im Fragebogen machen. Wer sich zum zukünftigen Nichtraucher macht oder eine Vorerkrankung verschweigt, riskiert den Versicherungsschutz! Im Todesfall kann dann die Versicherung die Leistung verweigern und Sie stehen mit dem Baukredit alleine da.

Vergleich Risikolebens­versicherung

Ist eine Nach­versicherungs­garantie sinnvoll?

Eine Nach­versicherungs­garantie der Risikolebens­versicherung macht Sinn, wenn die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist. Dann haben Sie die Möglichkeit nach Geburt eines Kindes die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich zu erhöhen.

Sollten bereits Erkrankungen der versicherten Person bekannt sein, kann man sich durch eine Nach­versicherungs­garantie zukünftig Zeit und eventuell Geld für Risikoaufschläge sparen.

Haus, Sparschwein, Münzen

Was muss ich beim Thema Erbschaftssteuer beachten?

Für Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt bei Erbschaft ein Steuerfreibetrag von 500.000,- € (Stand Juli 2019). Erst wenn das Erbe inklusive der Todesfallsumme darüber liegt, können Steuern anfallen. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.

Bei unverheirateten Paaren gelten andere Freibeträge. Deshalb wird oft "über Kreuz" versichert. Das bedeutet, Versicherungsnehmer und versicherte Person sind im Risikolebens­versicherungsvertrag nicht identisch. Derjenige, der die vereinbarte Summe erhalten soll, wird also Versicherungsnehmer und Begünstigter, aber nicht versicherte Person. Versicherte Person ist dann der unverheiratete Partner. Im Todesfall der versicherten Person erhält der Partner als Versicherungsnehmer die vereinbarte Risikosumme der Versicherung. Auch in diesem Fall ist eine Beratung durch einen Steuerberater sinnvoll. DTW | Immobilien­finanzierung erbringt keine Steuerberatung.

Überschussbeteiligung: Beitragsverrechnung oder Todesfallbonus?

Bei Versicherungsgesellschaften von Risikolebens­versicherungen die gut wirtschaften fallen sogenannte Überschüsse an. Versicherte können entscheiden was mit den Überschüssen passieren soll. Entweder die Überschüsse werden mit den Beiträgen verrechnet - Beitragsverrechnung - oder die Todesfallsumme erhöht sich - Todesfallbonus.

Erwirtschaftet hingegen eine Gesellschaft weniger Überschüsse als prognostiziert, sinkt im Tarif Todesfallbonus die Todesfallsumme. Deshalb sind zur Absicherung von Immobilien­finanzierungen Risikolebens­versicherungen mit Beitragsverrechnung geeigneter. Allerdings kann sich in diesem Tarif der Beitrag bis zum Bruttobeitrag erhöhen.

Vergleich Risikolebens­versicherung

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