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Auszahlungs­voraussetzungen

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Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 28.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 29.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

B
BauantragBaubeschreibungBaudarlehenBauerwartungslandBaufinanzierungBaufortschrittBaugeldBaugenehmigungBauherren-HaftpflichtversicherungBaukreditBaulandBaulastBaulastenverzeichnisBauleistungsversicherungBaunebenkostenBauspardarlehenBausparvertragBauträgerBauträgermodellBauwertBauzinsenBearbeitungsgebührBebauungsplanBeleihungBeleihungsauslaufBeleihungsgrenzeBeleihungsobjektBeleihungswertBereitstellungszinsenBodenrichtwertBodenwertBonitätBriefgrundschuldBruttodarlehensbetragBuchgrundschuldBürgschaft
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Auszahlungs­voraussetzungen in Kürze:

  • Verschiedene Auszahlungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor die Darlehenssumme ausgezahlt werden kann.
  • Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars sowie Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch muss erfolgt sein.
  • Bei Neubauten wird das Darlehen in maximal sieben Teilbeträgen gemäß vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen ausgezahlt.
  • Baufortschritte müssen nachgewiesen werden in Form von Baustandberichte.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 04.03.2022

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen

Was sind Auszahlungs­voraussetzungen?

Bei einer Immobilien­finan­zierung müssen verschiedene Auszahlungs­voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Darlehenssumme entweder komplett oder in Teilbeträgen vom Darlehensgeber ausgezahlt wird.

Diese Auszahlungs­voraussetzungen unterscheiden sich, je nachdem, ob die Baufinanzierung dem Erwerb einer Bestandsimmobilie oder einem Neubauvorhaben dient.

Voraussetzung für die Auszahlung der Immobilien­finan­zierung beim Immobilienkauf

Der Prozess des Immobilienerwerbs und die Übertragung der Vermögenswerte ist eines der umfangreichsten Rechtsgeschäfte. Für die notwendige Sicherheit für Verkäufer und Käufer muss hierbei immer ein Notar eingeschaltet werden.

Für die Immobilien­finan­zierung ist der gesetzlich geregelte Ablauf entscheidend. Denn der Termin für die Auszahlung der Darlehenssumme richtet sich sowohl nach der Fälligkeit des Kaufpreises als auch nach der Eintragung der Sicherheiten im Grundbuch.

Erst nach der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung des Notars und nach erfolgter Eintragung der Grundschuld zahlt der Darlehensgeber einer Immobilien­finan­zierung die Darlehenssumme meist komplett auf einmal aus.

Bis diese Auszahlungs­voraussetzungen erfüllt sind, kann schon einmal eine gewisse Zeit verstreichen. Wenn allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten beim zuständigen Grundbuchamt zu rechnen ist, kann auch die sogenannte Notarrangbestätigung – das ist eine entsprechende Bestätigung des Notars – den Eintragungsnachweis der Grundschuld vorübergehend ersetzen.

Auszahlungsvoraussetzung bei Bauvorhaben

Bei der Finanzierung eines Neubaus wird hingegen die Darlehenssumme nicht auf einmal, sondern im Regelfall in Teilbeträgen ausgezahlt. Wann und in welcher Höhe richtet sich nach der Makler- und Bauträger­verordnung (MaBV).

In ihr hat Gesetzgeber festgelegt, nach welchen erbrachten Leistungen der Bauträger bei der Erstellung eines Neubaus seine Zahlungsforderungen stellen kann.

Gemäß der MaBV kann eine Baufinanzierung bei Neubauten in maximal sieben Teilbeträgen abgerufen werden.

Die einzelnen Auszahlungs­voraussetzungen werden vorab zwischen dem Darlehensnehmer und -geber vereinbart und im Darlehensvertrag festgehalten.

Dabei setzen sich die Teilbeträge des Baudarlehens entsprechend den in der MaBV definierten Prozentsätzen für erbrachte Leistungen zusammen:

  • 30 % der Vertragssumme nach Beginn der Erdarbeiten in den Fällen, in denen Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll.
  • 20 % der Vertragssumme in den Fällen, in denen ein Erbbaurecht bestellt oder übertragen werden soll.

Der restliche Teil der Vertragssumme teilt sich wie folgt auf:

  • 40 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten
  • 8 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
  • jeweils 3 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen, der Sanitäranlagen und der Elektroanlagen
  • 10 % für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung
  • 6 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
  • 3 % für den Estrich, 4 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
  • 12 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe
  • 3 % für die Fassadenarbeiten
  • 5 % nach vollständiger Fertigstellung

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Nachweise über den Baufortschritt als Auszahlungs­voraussetzungen

Für die jeweils erzielten Baufortschritte verlangen die Darlehensgeber entsprechende Nachweise. Das sind zumeist Baustandberichte. Die Kreditinstitute können aber auch eigene Sachverständige einsetzen, die den Fortschritt auf der Baustelle begutachten.

Falls sich einzelne Bauabschnitte verzögern, kann das für den Darlehensnehmer teurer werden. Denn dann können Bereitstellungs­zinsen für die Verzögerung beim Abrufen der Teilauszahlung anfallen. Die meisten Darlehensgeber gewähren bei der Baufinanzierung bereitstellungszinsfreie Fristen. Wenn diese jedoch überschritten sind, muss der Darlehensnehmer diese Mehrkosten aufbringen.

DTW | Lexikon: Makler- und Bauträger­verordnung

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