Forward-Darlehen
Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehen, das nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt wird. Bis zu 66 Monate im Voraus kann diese Darlehensform abgeschlossen werden, zum Beispiel bei einer anstehenden Anschlussfinanzierung für die Immobilienfinanzierung. Dabei erhält der Kreditnehmer die Konditionen von heute für die Baufinanzierung von morgen. Auf diese Weise kann er sich beispielsweise in einer Niedrigzinsphase mit einem Forward-Darlehen den aktuell günstigen Zinssatz sichern und dadurch in der Zukunft unter Umständen mehrere Tausend Euro sparen.
Forward-Darlehen für die Anschlussfinanzierung
Bei einem Forward-Darlehen wird die Zeit zwischen der Vertragsunterzeichnung und der Auszahlung der Kreditsumme Forward-Periode genannt. In dieser „Wartezeit“ berechnen die Darlehensanbieter den sogenannten Forward-Aufschlag in Höhe von rund 0,01 und 0,04 Prozentpunkten monatlich. Das bedeutet, dass sich der im Kreditvertrag festgehaltene Zinssatz des Darlehens pro Monat Wartezeit um jenen Forward-Aufschlag erhöht. Trotzdem ist das Forward-Darlehen in vielen Fällen der Anschlussfinanzierung attraktiver als etwa eine schlichte Verlängerung der Baufinanzierung beim bisherigen Kreditgeber. Denn bei jener einfachen Prolongation werden dem Darlehensnehmer nicht immer die günstigsten Konditionen angeboten. (Hintergrundinformationen zu dieser Problematik haben wir für Sie in einem entsprechenden Blog-Beitrag zusammengestellt.)
Einsparpotential trotz Forward-Aufschlag
Besonders lohnend ist der Abschluss eines Forward-Darlehens in Zeiten niedriger Bauzinsen, vor allem wenn erwartet wird, dass in der absehbaren Zukunft die Zinssätze steigen werden. Dann besitzt es ein hohes Einsparpotential gegenüber alternativen Formen der Anschlussfinanzierung, weil sich die „Aufstockung“ des Zinssatzes durch den Forward-Aufschlag rasch amortisiert und man anschließend darüber hinaus zusätzlich Geld sparen kann.
Wer sich für ein Forward-Darlehen bei der Immobilienfinanzierung interessiert, sollte in jedem Fall die Angebote verschiedener Darlehensgeber direkt oder über einen Baugeldvermittler vergleichen. Denn zum einen gibt es Unterschiede bei der Höhe des Forward-Aufschlags. Zum anderen werden auch Darlehensverträge angeboten, die für mehrere Monate der Forward-Periode gar keine Forward-Aufschläge berechnen. Manchmal können diese aufschlagsfreien Fristen sogar 48 Monate betragen.
Kündigung des Forward-Darlehens
Sollte ein Darlehensnehmer aus welchen Gründen auch immer das abgeschlossene Forward-Darlehen dann doch nicht in Anspruch nehmen wollen, wird die sogenannte Nichtabnahmeentschädigung fällig. Die Höhe dieser „Strafgebühr“ richtet sich nach dem entgangenen Zinsgewinn der Bank. Daher ist eine Kündigung des Forward-Darlehens nur dann wirklich sinnvoll, wenn die Konditionen der alternativen Anschlussfinanzierung die Nichtabnahmeentschädigung ausgleichen kann.
Tipp: Mit dem Forward-Darlehen-Rechner von DTW | Immobilienfinanzierung können Sie sich ein konkretes Forward-Darlehen mit verschiedenen Vorlauffristen berechnen lassen.