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Bereitstellungs­zinsen

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Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
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Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 28.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
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Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 29.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

A
AblösungAbnahmeverpflichtungAbtretung einer GrundschuldAmortisationAmtlicher LageplanAnfängliche TilgungAnnuitätAnnuitätendarlehenArbeitnehmersparzulageAuflassungAuflassungsvormerkungAusbauhausAußenanlagenAuszahlungsvoraussetzungen
C
Cap-Darlehen
D
DarlehensbedingungenDarlehensgeberDarlehensnehmerDarlehensvertragDarlehenszinsenDisagio
E
Effektiver JahreszinsEigenkapitalEigenleistungEigennutzungEigentümergemeinschaftEigentümerversammlungEinkommensnachweiseEndfälliges Darlehen (Festdarlehen)EnergieausweisEnergieeffizienzEnergieeffizienz-ExperteEnergieeinsparverordnung (EnEV)ErbbaurechtErbpachtErschließungskostenErtragswertErtragswertverfahrenESIS Merkblatt
F
FertighausFestdarlehenFeuerrohbauversicherungFinanzierungsplanFlurkarteFlurstückForderungsverkaufForward-AufschlagFremdkapital
G
GebäudeenergiegesetzGrundbuchGrundbuchauszugGrunderwerbsteuerGrundflächenzahlGrundpfandrechtGrundschuldGrundschuldbestellungGrundschuldbestellungsurkundeGrundschuldzinsGrundstück
H
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungHauskreditHausratversicherungHerstellungskostenHypothekHypothekenbankHypothekendarlehenHypothekenmaklerHypothekenzinsen
I
ImmobilieImmobilienkreditImmobilienmaklerInstandhaltungskostenInstandhaltungsrücklage
J
Jahres-PrimärenergiebedarfJahresleistung
K
KapitalbeschaffungKatasteramtKaufnebenkostenKaufvertragKfW-HausKfW - Kreditanstalt für WiederaufbauKreditbedarfKreditwürdigkeit
L
LaufzeitLöschungsbewilligung
M
Makler- und BauträgerverordnungMaklerprovisionMonatliche Rate / MonatsrateMuskelhypothek
N
NachrangfinanzierungNegativbescheidNegativbescheinigungNegativerklärungNettodarlehensbetragNichtabnahmeentschädigungNiedrigenergiehausNießbrauchNominalzinsNotarbestätigung
O
ObjektObjektwertÖffentliche Förderung des WohnungsbausOrdentliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB
P
Prolongation
R
RangrücktrittRangstelleRenovierungskreditRestdarlehenRestschuldRisikobegrenzungsgesetzRückauflassungsvormerkungRückzahlungsrate
S
SachwertSachwertverfahrenSanierungskreditSchätzgebührenSchätzkostenSchätzungSchufaSchuldnertauschSchuldübernahmeSicherheitenSicherungszweckerklärungSollzinsSollzinsbindungSollzinssatzSondertilgung
T
TeilauszahlungTeilauszahlungszuschlagTeilbaugenehmigungTeilungserklärungTeilvalutierungszuschlagTilgungTilgungsaussetzungTilgungsdarlehenTilgungsfreie JahreTilgungshypothekTilgungsplanTilgungssatzTilgungsverrechnungTransmissionswärmeverlust nach EnEVTreuhandzahlung
U
Umbaute RaumUnbedenklichkeitsbescheinigung
V
VerkaufswertVerkehrswertVertragslaufzeitVollfinanzierungVolltilgerdarlehenVorfälligkeitsentschädigungVorkaufsrechtVorlastVorvertragliche Informationen
W
WegerechtWerbungskostenWertermittlungWertgutachtenWiderrufsbelehrungWiderrufsfristWohnflächeWohngebäudeversicherungWohnimmobilienkreditrichtlinieWohnrechtWohnungsbauprämieWohnungseigentumsgesetzWohnwirtschaftliche Zwecke
Z
ZinsänderungsrisikoZinsanpassungZinsbindungZinsbindungsfristZinsfestschreibungZinssatzZinsstrukturkurveZusatzsicherheitenZuteilungZwangsversteigerungZwangsvollstreckungZweckbestimmungserklärungZweckerklärungZweckgebundenZwischenfinanzierung

Bereitstellungs­zinsen in Kürze:

  • Bereitstellungszinsen erheben Banken für nicht abgerufene Darlehen, die jedoch laut Darlehensvertrag vom Darlehensgeber bereitgehalten werden müssen.
  • In vielen Darlehensverträgen ist standardisiert eine bereitstellungszinsfreie Zeit von drei bis sechs Monaten vereinbart.
  • Vor allem beim Neubau und Kauf vom Bauträger müssen Sie auf Bereitstellungszinsen achten.
  • Bereitstellungszinsen kann man im Vorfeld vermeiden, wenn man eine ausreichend lange bereitstellungsfreie Zeit mit dem Darlehensgeber vereinbart.
  • Die Bereitstellungszinsen bei einer Immobilienfinanzierung liegen bei zahlreichen Darlehensgebern aktuell bei 0,25 % pro Monat.
Udo Hirschinger, Author bei DTW
Beitrag von Udo Hirschinger aktualisiert am 11.05.2023

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

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Was sind Bereitstellungs­zinsen?

Die Bereitstellungs­zinsen sind eine Gebühr, welche Darlehensgeber erheben, wenn der Darlehensnehmer die Kreditsumme seiner Immobilien­finan­zierung nicht oder nur teilweise abgerufen hat.

Die Bereitstellungs­zinsen bei der Baufinanzierung liegen aktuell bei zahlreichen Darlehensgebern bei 3 % pro Jahr.

Ab einem im Darlehensvertrag vereinbarten Zeitpunkt berechnen viele Kreditinstitute diese Gebühr für den noch nicht abgerufenen Teil des Darlehens.

Bereitstellungs­zinsen bei einer Immobilien­finan­zierung sind daher streng genommen keine Zinsen – weder rechtlich noch steuerlich. Denn sie dienen nicht der Finanzierung der Immobilie, sondern der Beschaffung des Geldes durch die Banken.

Bereitstellungs­zinsen

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Grund für die Erhebung der Bereitstellungsprovision

Banken müssen in der Zeit der Bereitstellung des Geldes für den Kreditnehmer selbst Zinsen für die Refinanzierung des entsprechenden Immobilienkredits zahlen.

Sie können aber in diesem Zeitraum keine Zinseinnahmen erwirtschaften. Als Ausgleich berechnen sie daher ihren Kreditkunden die gebührenhaften Bereitstellungs­zinsen bei Verzögerungen der vereinbarten Auszahlungstermine des Immobiliendarlehens.

Wann fallen Bereitstellungs­zinsen an?

Bereitstellungs­zinsen fallen an, wenn der Darlehensnehmer sein Baudarlehen nicht zu dem Termin abruft, der im Darlehensvertrag für die Gesamt- oder jeweilige Teilauszahlung der Immobilien­finan­zierung vereinbart wurde.

Allerdings räumen die meisten Banken bereitstellungszinsfreie Fristen bei einer Immobilien­finan­zierung ein. In diesen Fällen muss der Darlehensnehmer die Bereitstellungs­zinsen erst dann zahlen, wenn auch diese bereitstellungszinsfreie Zeit überschritten ist.

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Verzögerungen beim Abrufen eines Immobilienkredits kommen durchaus nicht selten vor. Sowohl bei der Finanzierung eines Neubaus als auch eines Hauskaufs gibt es zahlreiche Gründe, weshalb die Auszahlung nicht termingerecht erfolgen kann.

Bereitstellungs­zinsen bei Immobilienkauf

Immobilien­finan­zierungen sind grundsätzlich immer zweckgebunden. Bei der Finanzierung eines Immobilienerwerbs wird daher häufig die Auszahlung der Darlehenssumme direkt an den Verkäufer geleistet.

Falls sich die Abwicklung des Kaufs verzögert, kann der Darlehensnehmer nicht einfach das Geld seiner Immobilien­finan­zierung zum eigentlich im Vertrag vereinbarten Termin abrufen und auf seinem Konto zwischenlagern, um es später an den Immobilienverkäufer zu überweisen. Stattdessen muss er die Auszahlung zeitlich verschieben und dann die anfallenden Bereitstellungs­zinsen zahlen.

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Bereitstellungs­zinsen bei Neubau

Bei einer Immobilien­finan­zierung eines Neubaus wird die Darlehenssumme grundsätzlich in mehreren Teilzahlungen ausgezahlt, und zwar stets nach Erreichen eines bestimmten Baufortschritts.

Im Vertrag der Baufinanzierung sind die Termine, Etappen des Baufortschritts und die Höhe der jeweiligen Teilauszahlungen gemäß der Makler- und Bauträger­verordnung (MaBV) festgehalten.

Bauarbeiten können durch schlechte Witterung oder verspätete Lieferungen von Baumaterial schnell einmal ins Stocken geraten. Wenn dadurch der Termin für den nächsten Baufortschritt nicht gehalten werden kann, muss die Abrufung der damit verbundenen Teilauszahlung des Baudarlehens verschoben werden.

Da solcherart Verzögerungen auf der Baustelle keine Seltenheit sind, bieten die Banken in der Regel bereitstellungszinsfreie Fristen an. Meistens liegen sie zwischen sechs und zwölf Monaten. Allerdings gibt es auch Anbieter von Baufinanzierungen, die nur einen bereitstellungszinsfreien Monat gewähren. Andere räumen von vornherein sogar bis zu 18 oder 24 Monaten ein.

Bei Neubauvorhaben, bei denen eventuelle Verzögerungen schon im Vorfeld als wahrscheinlich eingeschätzt werden, sollte der Bauherr die bereitstellungszinsfreien Fristen unbedingt frühzeitig im Beratungsgespräch für die Baufinanzierung ansprechen.

Grundsätzlich ist für alle Bauherren empfehlenswert, dass sie schon vor dem ersten Beratungstermin mit einem Finanzierungsanbieter einen möglichst akkuraten und realistischen Zeitplan für das Bauvorhaben entwickelt haben. Da Bereitstellungs­zinsen für das verspätete Abrufen der Auszahlungen ziemlich hoch sind, sollte man bei den Konditionen im Darlehensvertrag unbedingt die bereitstellungszinsfreien Zeiten beachten und gegebenenfalls nachverhandeln.

Wie hoch sind die Bereitstellungs­zinsen?

Die Bereitstellungs­zinsen bei einer Immobilien­finan­zierung liegen bei zahlreichen Darlehensgebern bei drei Prozent pro Jahr. Üblicherweise wird daher 0,25 Prozent der bereitgestellten Darlehenssumme pro Monat berechnet.

Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Darlehenssumme von 250.000 Euro zusätzlich 7.500 Euro für die Bereitstellungs­zinsen bei einer Verzögerung um ein Jahr fällig würden.

Wie berechnet man Bereitstellungs­zinsen?

Bei der Berechnung von Bereitstellungs­zinsen ist zwischen Baufinanzierungen für einen Immobilienkauf und für einen Neubau zu unterscheiden.

Beim Haus- oder Wohnungserwerb erfolgt die Auszahlung der gesamten Kreditsumme für den Kauf auf einmal. Tritt hier eine Verzögerung auf, bei der man die bereitstellungszinsfreie Frist überschreitet, dann fallen die Bereitstellungs­zinsen auf die Gesamtdarlehenssumme an. Man spricht dabei von einem nicht anrechenbaren Zins.

Bei einem Baudarlehen mit sukzessiver Ratenauszahlung handelt es sich um anrechenbare Bereitstellungs­zinsen. Denn sie werden auf die noch verbliebene Kreditsumme, die bis zum jeweiligen Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt ist, angerechnet. Berechnungsgrundlage ist also immer das Restdarlehen.

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Rechenbeispiele:

1. für nicht anrechenbare Bereitstellungs­zinsen:

Bei einer Immobilien­finan­zierung für einen Hauskauf mit einer Kreditsumme von 200.000 Euro wird das Darlehen auf einmal nach 12 Monaten abgerufen. Laut Darlehensvertrag fallen Bereitstellungs­zinsen in Höhe von drei Prozent nach einer bereitstellungsfreien Frist von sechs Monaten an. Das entspricht einem Bereitstellungszinssatz von 0,25 % pro Monat.

Pro Monat Fristüberschreitung fallen also 200.000 € x 0,25 % = 500 € Bereitstellungzinsen an. Bei einer Verspätung der Auszahlung von einem halben Jahr summieren sich die Zusatzkosten auf 3.000 €.

2. für anrechenbare Bereitstellungs­zinsen:

Mit einer Kreditsumme von 200.000 Euro wird ein Neubau finanziert. Im Darlehensvertrag der Baufinanzierung sind vier Teilauszahlungen von jeweils 50.000 Euro vereinbart. Wie im obigen Beispiel beträgt die Höhe der Bereitstellungs­zinsen 3 % pro Jahr bzw. 0,25 % pro Monat nach der bereitstellungszinsfreien Zeit.

Kann die erste Teilauszahlung erst nach der bereitstellungszinsfreien Frist abgerufen werden, dann bertragen die Bereitstellungzinsen für jeden Monat Verzögerung: Restdarlehen von 200.000 € x 0,25 % p.M. = 500 € pro Monat.

Wird bei der zweiten Teilauszahlung die bereitstellungszinsfreie Frist überschritten, werden die Zinsen auf die Restsumme angerechnet: Das ergibt dann folgende Rechnung: Restdarlehen von 150.000 € x 0,25 % p.M. = 375 € Bereitstellungs­zinsen pro Monat.

Bei der dritten Teilauszahlung betragen die Bereitstellungs­zinsen entsprechend: Restdarlehen von 100.000 € x 0,25 % p.M. = 250 € pro Monat.

Und bei der der vierten und abschließenden Auszahlung sind es: Restdarlehen von 50.000 € x 0,25 % p.M. = 125 € Bereitstellungs­zinsen pro Monat.

In allen Fällen gilt:

Die Kreditinstitute rechnen die Bereitstellungs­zinsen immer tagesgenau aus. Sobald der Darlehensnehmer die Auszahlung abruft, fallen keine Bereitstellungs­zinsen mehr an. Und ruft er zwischenzeitlich einen weiteren Teil des Restdarlehens ab, ändert sich dementsprechend auch die Berechnungsgrundlage der Bereitstellungs­zinsen.

Wie hoch dürfen Bereitstellungs­zinsen sein?

Die Höhe von Bereitstellungs­zinsen bei einer Immobilien­finan­zierung ist nicht festgelegt und unterliegt auch keinen rechtlichen Bestimmungen. Üblicherweise verlangen die Banken aktuell rund drei Prozent pro Jahr.

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Steigen die Bereitstellungs­zinsen wieder?

Während sich die Bauzinsen an Renditen von langfristigen Rentenpapieren und somit am Marktzins orientieren, unterliegen die Bereitstellungs­zinsen keiner eigenen Zinsentwicklung. Da sie im Grunde Gebühren oder sogenannte „Bereitstellungsprovisionen“ darstellen, können die Banken über die Höhe ihrer Bereitstellungszinssätze frei entscheiden.

In den vergangenen Jahren haben die Kreditinstitute sie weitgehend unverändert gelassen, obwohl sich die Bauzinsen ständig bewegen. Dennoch orientiert sich die Höhe der Bereitstellungs­zinsen an den aktuellen Sollzinssätzen für eine Immobilien­finan­zierung.

Sollzinsbindung: 5 J10 J15 J
Zeitraum der Zinsentwicklung:
7 Tage 14 Tage 30 Tage 90 Tage
1 Jahr 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre

Bereitstellungs­zinsen: Wie lange muss man zahlen?

Fällig werden die Bereitstellungs­zinsen, sobald die im Darlehensvertrag vereinbarte bereitstellungsfreie Zeit für eine Auszahlungstranche abläuft. Ab diesem Termin bis zu dem Tag, an dem die Auszahlung erfolgen kann, muss der Darlehensnehmer die Bereitstellungs­zinsen zahlen. Abgerechnet wird tagesgenau.

Sind Bereitstellungs­zinsen steuerlich absetzbar?

Bereitstellungs­zinsen sind steuerlich absetzbar, sofern die Immobilie teilweise oder vollständig vermietet wird.

Man kann sie als Werbungskosten geltend machen, allerdings immer nur für das Jahr, in welchem der Immobilieneigentümer sie an die Bank gezahlt hat. Eine rückwirkende Berücksichtigung von Bereitstellungs­zinsen aus vorangegangenen Jahren ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Jahr 2012 (BGH, Az.: IX R 2/12) nicht möglich.

Wenn die Immobilie nur teilweise vermietet ist und ansonsten selbstgenutzt wird, darf der Eigentümer die Bereitstellungsprovision nur anteilig für die vermieteten Flächen absetzen.

Nutzung von Fristen ohne Bereitstellungs­zinsen bei Umschuldung

Bereitstellungszinsfreie Zeiten kann man bei einer anstehenden Anschluss­finanzierung nutzen, um sich im Vorfeld niedrige Zinsen gewissermaßen zu „reservieren".

Dafür schließt man schon vor Ablauf eines laufenden Darlehensvertrags den neuen Vertrag für die Anschluss­finanzierung ab, wobei das Ende des bisherigen Darlehensvertrags in die bereitstellungszinsfreie Frist des neuen Kreditvertrags fällt. Diese Form der Umschuldung nennt man auch "unechtes Forward-Darlehen".

Allerdings ist ein unechtes gegenüber einem echten Forward-Darlehen nicht in jedem Fall günstiger. Im Gegenteil: Das echte Forward-Darlehen bietet im Hinblick auf einen frühzeitigen Abschluss der Anschluss­finanzierung weit mehr Optionen. Denn es kann bis zu 60 Monate im Voraus abgeschlossen werden. Auf diese Weise lassen sich je nach aktuellem Zinsstand und der weiteren Zinsentwicklung niedrige Zinsen für die Zukunft sichern.

Baugeldvermittler unterstützen Sie auch beim Vergleich der Darlehenskonditionen

Da die Höhe der Bereitstellungs­zinsen nicht in den effektiven Jahreszins einfließen, lassen sich die Extrakosten bei der Suche nach einer günstigen Immobilien­finan­zierung nur schwer vergleichen.

Es lohnt sich hier, Expertenrat einzuholen, am besten bei einem Baugeldvermittler. Denn er kann zeitgleich unterschiedliche Kreditangebote aus einer breiten Palette verschiedener Produkte bei der Baufinanzierung vergleichen. Und zwar nicht nur im Hinblick auf die Darlehenszinsen, sondern auch auf weitere Konditionen wie etwa die bereitstellungszinsfreie Zeit und die Höhe der Bereitstellungsprovision. Auf diese Weise kann für den Bauherrn in Kürze das individuell günstigste und passende Angebot gefunden werden.

Bei DTW | Immobilien­finan­zierung können Sie jederzeit ein kostenloses Darlehensangebot anfordern und sich kostenlos persönlich beraten lassen.

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Expertentipp

Bereitstellungszinsen bei der Muskelhypothek

Achten Sie beim Neubau auf möglichst lange Zeiträume ohne Bereitstellungszinsen.

Das empfiehlt sich insbesondere für Bauherren, die Eigenleistungen als sogenannte Muskelhypothek in ihre Immobilienfinanzierung einbringen. Schätzen Sie Ihre handwerklichen Fähigkeiten unbedingt realistisch ein. Denn es drohen erhebliche Mehrkosten, falls sich der Baufortschritt verzögert und Bereitstellungszinsen anfallen.

Die Zeit ohne Bereitstellungszinsen sollte zu Ihrem Vorhaben passen. Vergleichen Sie bei einer Baufinanzierung daher nicht nur Sollzinssätze, sondern alle Darlehensbedingungen.

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Repräsentatives Beispiel zum Top-Zins

Kaufpreis der Immobilie: 600.000 €, Beleihungswert der Immobilie: 540.000 €, Nettodarlehensbetrag: 300.000 €, Sollzinsbindung: 10 Jahre, Sollzinssatz (fester Zinssatz): 2,94 %, Anfängliche Tilgung: 1,00 %, Monatliche Rate: 985 €, Effektiver Jahreszins: 2,98 %, Restschuld nach Sollzinsbindung: 265.174 €, Vertragslaufzeit: 46 Jahre, 9 Monate, Anzahl der Raten: 561 Monatsraten, Zu zahlender Gesamtbetrag: 551.946 €

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