Eine Anschlussfinanzierung bei der Immobilienfinanzierung ist meist dann nötig, wenn am Ende der Sollzinsbindung der Erstfinanzierung noch eine Restschuld besteht. Kann der Darlehensnehmer einer Baufinanzierung diese nicht durch Eigenmittel tilgen, muss er sich um eine zweite Anschlussfinanzierung mit neuer Sollzinsbindung kümmern.
Zwei Arten der Anschlussfinanzierung
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten der Anschlussfinanzierung: Schließt der Darlehensnehmer sie bei seinem bisherigen Darlehensgeber ab, spricht man von Prolongation. Entscheidet er sich hingegen für einen Wechsel zu einem neuen Kreditanbieter, so ist dies eine Umschuldung. In jedem Fall sollte ein Darlehensnehmer bei seiner anstehenden Anschlussfinanzierung vor Vertragsabschluss verschiedene Kreditangebote samt allen Konditionen für die Immobilienfinanzierung vergleichen. Denn bereits geringe Unterschiede bei der Höhe des Bauzinses können zu beträchtlichen Kosteneinsparungen, die sich über die Jahre aufsummieren, führen.
Bei der Anschlussfinanzierung droht die Prolongationsfalle
Die Anschlussfinanzierung mit dem bisherigen Darlehensgeber zu vereinbaren, mag auf den ersten Blick die einfachste und bequemste Variante zu sein. Dennoch ist dabei Vorsicht geboten, da hier die sogenannte Prolongationsfalle droht. Häufig wird dem Darlehensgeber nämlich ein Prolongationsangebot unterbreitet, das nicht die besten Zinskonditionen enthält. Statt einfach den vorgelegten Darlehensvertrag zu unterzeichnen, ist es daher lohnenswert, sich mehrere Vergleichsangebote zur Baufinanzierung einzuholen. Baugeldvermittler sind hierbei eine gute Adresse, da sie mit verschiedenen Finanzierungspartnern zusammenarbeiten und deren Konditionen im Interesse ihrer Kunden vergleichen. Auf diese Weise können sie aus einem breiten Darlehensangebot dem Kreditsuchenden sehr günstige und individuell passende Immobilienfinanzierungen anbieten.
Die Umschuldung kann sich bei der Anschlussfinanzierung deutlich auszahlen
Nicht selten ist die Umschuldung bei einer Anschlussfinanzierung deutlich günstiger als eine Prolongation. Diese Möglichkeit kann man nicht nur nach dem Ablauf der Sollzinsbindung, sondern bereits davor in Betracht ziehen. Falls man bei seiner Erstfinanzierung ein Darlehen mit einer langen Sollzinsbindung vereinbart hat, besteht nach zehn Jahren das Sonderkündigungsrecht nach § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sollte seit dem Abschluss der bisherigen Baufinanzierung das allgemeine Zinsniveau für Baugeld gesunken sein, kann die zeitnahe Umschuldung ein hohes Einsparpotential für die weitere Immobilienfinanzierung beinhalten.
Anschlussfinanzierung durch Forward-Darlehen frühzeitig abschließen
In Niedrigzinsphasen ist es zudem möglich, sich den günstigen Bauzins über ein Forward-Darlehen frühzeitig für die Anschlussfinanzierung sichern. Bis zu 60 Monate im Voraus ist ein Forward-Darlehen abschließbar. Besonders vorteilhaft ist diese Kreditform immer dann, wenn zu befürchten ist, dass in der Folgezeit die Zinssätze für die Immobilienfinanzierung steigen werden.
Wie sich ein Forward-Darlehen aktuell für Sie lohnen könnte, lässt sich übrigens sehr komfortabel mit dem Forward-Darlehen Rechner von DTW | Immobilienfinanzierung ermitteln. Ausführliche Hintergrundinformationen zu den Vorzügen eines Forward-Darlehens haben wir außerdem in diesem Blog-Artikel zusammengefasst. Selbstverständlich können Sie uns bei weitergehenden Fragen immer auch direkt ansprechen. Unsere DTW-Experten beraten Sie gerne zu allen Fragen der Baufinanzierung.