Guten Tag, ich habe mich im Internet über verschiedene Möglichkeiten bei der Immobilienfinanzierung informiert und bin auf verschiedene Begriffe gestoßen, dir mir nicht klar waren. Zum Beispiel eine Nachrangfinanzierung, was bedeutet das? Da stand auch was dabei, dass das nicht alle Finanzierungspartner machen. Freundliche Grüße, |
Sehr geehrter Herr H., vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Fragen, die wir gerne beantworten. Zunächst zu Ihrer Frage bezüglich der Nachrangfinanzierung oder auch Nachrangdarlehen: Wenn Sie erstmalig eine Immobilienfinanzierung abschließen, wird Ihr Darlehensgeber als sogenannter erstrangiger Gläubiger, d.h. an erster Position, im Grundbuch eingetragen. Sollten Sie nun, beispielsweise für einen zusätzlichen Anbau, eine weitere Baufinanzierung benötigen, während die erste noch läuft, so wird die Bank der zweiten Baufinanzierung nachranging, also hinter dem ersten Gläubiger ins Grundbuch eingetragen. Das bedeutet, dass im Fall einer erforderlichen Zwangsvollstreckung der Immobilie zunächst das erste Darlehen und erst danach die nachrangigen bedient werden. Mit anderen Worten: Alle Erlöse aus der Versteigerung werden entsprechend der Reihenfolge im Grundbuch verteilt. Bei einer Zwangsversteigerung weiß man nie, wie hoch die Erlöse ausfallen. Eventuell reichen sie nur, um die erste Grundschuld zu begleichen. Der nachrangige Gläubiger ginge dann - salopp gesagt - leer aus. Höhere Zinssätze bei einem NachrangdarlehenDarlehen mit dem Status der Nachrangfinanzierung bergen also für Kreditinstitute ein höheres Risiko. Das schlägt sich bei den Kosten der Baufinanzierung nieder. Denn je riskanter sie für die Bank ist, umso höher sind auch die Zinsen für die Immobilienfinanzierung. Daher werden erstrangige Baudarlehen in der Regel zu deutlich günstigeren Zinssätzen angeboten als Nachrangfinanzierungen. Da jede Baufinanzierung individuell zu betrachten ist, muss man von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden, wie man sie gestalten kann. Ob und inwieweit für Sie gegebenenfalls ein Nachrangdarlehen in Frage kommt, können Sie gerne mit unseren Baufinanzierungsberaterinnen und -berater in einem persönlichen Gespräch abklären. Zu Ihrer zweiten Frage nach dem Begriff "Prolongation": „Prolongation“ bedeutet wörtlich und ganz allgemein die Verlängerung der Laufzeit eines Vertrages. Sie kommt bei der Baufinanzierung sehr häufig vor, weil die Tilgung der Gesamtschuld für das Immobilienvorhaben über einen langen Zeitraum, nicht selten von 25 bis 30 Jahren, läuft. Üblicherweise werden Darlehensverträge abgeschlossen, deren Sollzinsbindung für zehn oder 15 Jahren gilt. Nach Ablauf der vereinbarten Sollzinsbindung besteht also meist noch eine Restschuld. Für diese benötigt der Darlehensnehmer nach dem Ende der bisherigen Zinsbindungsfrist eine neue Finanzierung mit neuer Laufzeit. Schließen Sie diese Anschlussfinanzierung beim selben Kreditinstitut ab, spricht man von Prolongation. Entscheiden Sie sich hingegen für einen anderen Darlehensgeber, handelt es sich um die sogenannte „Umschuldung“. Neue Anschlussfinanzierung oftmals günstiger als einfache ProlongationNicht selten ist eine Anschlussfinanzierung bei einem neuen Darlehensgeber günstiger als das Prolongationsangebot der bisherigen Bank. Daher lohnt es sich sehr, einen Vergleich verschiedener Angebote der Immobilienfinanzierung vorzunehmen, wenn in Bälde die Sollzinsbindung des Baudarlehens endet. Wir von DTW | Immobilienfinanzierung beraten Sie selbstverständlich gern und individuell zu den verschiedenen Optionen einer Anschlussfinanzierung. Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 11 55 600 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung. |