Hallo, wir haben vor einigen Jahren eine Immobilie mit einer Volltilgungshypothek , Laufzeit 15 Jahre, gekauft. Meine Frage lautet: Gibt es auch hierfür das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren? Mit freundlichem Gruß H. R. S. |
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Frage zum Sonderkündigungsrecht beim Volltilgerdarlehen, die wir gerne beantworten. Nach § 489 BGB haben Sie bei einem Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz, d.h. Sie haben einen festen Zinssatz über einen bestimmten Zeitraum vereinbart, nach Ablauf von zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Sie haben somit das Recht, eine Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung mit gebundenem Sollzinssatz zehn Jahre nach dem vollständigem Empfang des Baudarlehens, d.h. nach Vollauszahlung, mit einer Frist von sechs Monaten ganz oder teilweise zu kündigen, ohne Zahlung einer Vollfälligkeitsentschädigung. Das Sonderkündigungsrecht ist von der Höhe der anfänglichen Tilgung unabhängig, d.h. es gilt auch für ein Volltilgerdarlehen mit gebundenem Sollzins. Weitere Informationen zum Sonderkündigungsrecht § 489 BGB finden Sie im Blog von Immobilienfinanzierung.de. Gerne stehen Ihnen die Baufinanzierungsberater/innen von Immobilienfinanzierung.de für Ihre Fragen oder eine Angebot für eine Anschlussfinanzierung oder ein Forward-Darlehen zur Verfügung. Sie erreichen unser Beratungsteam von Montag bis Freitag unter der kostenfreien Rufnummer 0800 11 55 600 in der Zeit von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese Antwort auf Ihre Frage die persönliche Einschätzung des Verfassers widerspiegelt und keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit beinhaltet. Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung oder dergleichen dar. Bitte haben Sie Verständnis, dass DTW-Immobilienfinanzierung keine Rechtsberatung zur Baufinanzierung anbieten darf, kann und möchte. Wir empfehlen Ihnen eine Rechtsberatung bei einem fachkundigen Anwalt oder bei der Verbraucherzentrale. Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim Christoph Müller
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