Mein 10-jähriges Festdarlehen ist zum 30.4.2015 abgelaufen. Durch eine Prolongation als Forwarddarlehen habe ab 1.5.15 mit einer weiteren Festbindung auf zehn Jahre das Darlehen bei der gleichen Sparkasse verlängert. Habe ich noch eine Kündigungsmöglichkeit am heutigen Tage für eine Umschuldung? |
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Nach § 489 (1) 2. BGB haben Sie 10 Jahre nach Vollauszahlung einer Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung mit festem Zinssatz und fester Sollzinsbindung die Möglichkeit, das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten ganz oder teilweise zu kündigen. Zusätzlich gilt folgendes: „.......wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.“ Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie für Ihre Immobilienfinanzierung vor einiger Zeit ein Forwarddarlehen mit einer Zinsbindung von 10 Jahren bei der gleichen Sparkasse abgeschlossen. Somit haben Sie eine neue Vereinbarung mit der Sparkasse getroffen. Damit ist aus meiner Sicht eine Kündigung der Immobilienfinanzierung zur Zeit nicht möglich. Eine Kündigung der Baufinanzierung nach § 489 BGB ist frühestens 10 Jahre nach Abschluss des Forwarddarlehens möglich. Weiter Informationen finden Sie im Blog von www.immoblienfinanzierung.de zum Sonderkündigungsrecht bei Forwarddarlehen . Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese Antwort auf Ihre Frage die persönliche Einschätzung des Verfassers widerspiegelt und keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit beinhaltet. Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung oder dergleichen dar. Bitte haben Sie Verständnis, dass DTW-Immobilienfinanzierung keine Rechtsberatung zur Baufinanzierung anbieten darf, kann und möchte. Wir empfehlen Ihnen eine Rechtsberatung bei einem fachkundigen Anwalt oder bei der Verbraucherzentrale. Mit freundlichen Grüßen Christoph Müller |