Kurz vor Weihnachten tritt das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. Während bisher häufig die Käufer einer Immobilie die Maklergebühren komplett zahlen mussten, wird die Provision künftig geteilt. Die neue gesetzliche Regelung der Maklerprovision gilt allerdings nur für private Immobilienkäufer beim Erwerb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses. Vor allem in jenen Bundesländern, in denen bislang allein die Käufer die Maklercourtage stemmen mussten, sinken somit die Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb.
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