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Startseite KfW-Förderung

Baukindergeld: KfW-Programm Zuschuss

Ihre Vorteile mit KfW & DTW:

  • Garantierte Niedrigzinsen
  • Bis zu 0,20 % KfW-Zinsrabatt
  • Beratung zu Fördermitteln
Kostenlose Voranfrage

Tilgungsverlauf

Restdarlehen
Gezahlte Raten
Ende Sollzinsbindung
Sollzinsbindung:
bis
Tilgungsplan als PDF herunterladen Rechenergebnis im Detail anzeigen

Ihre Vorteile mit DTW:

  • Garantiert niedrige Zinsen
  • Kostenlose & kompetente Beratung
  • Größte Kundenzufriedenheit
Sonderpreis für Top-Beratung und Betreuung verbunden mit Top-Zinsen für DTW beim FMH-Award 2024 Auszeichnung des Deutschen Instituts für Service-Qualität: Sehr gut - Konditionen Sofortfinanzierung 2022 für Direkt-Baufinanzierer.

Berechneter Zins

2,98
%
Effektiver Jahreszins
Stand: 25.03.2024
Annahmen Zinssatz
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
30 Jahre
10 Jahre
Sollzinsbindung
 
0
Monatliche Rate
2,94%
Gebundener
Sollzinssatz
0
Restdarlehen
(nach 10 Jahren)
Zins berechnen

Rechenergebnis im Detail

Objektwert bzw. Kaufpreis der Immobilie
Beleihungswert
Nettodarlehensbetrag
Beleihungsauslauf
Sollzinsbindung
Anzahl der Raten während der Sollzinsbindung
Gebundener Sollzinssatz (fester Zinssatz)
Anfängliche Tilgung
Monatliche Rate (Annuität, zu Beginn)
Effektiver Jahreszins
Restdarlehen am Ende der Sollzinsbindung
Tilgungsleistung bis Ende der Sollzinsbindung
Zinsaufwand bis Ende der Sollzinsbindung
Jährliche Sondertilgung während der Sollzinsbindung
Angenommener Sollzinssatz nach Ende der Sollzinsbindung
Vertragslaufzeit (kalkulatorisch) *
Zu zahlender Gesamtbetrag (kalkulatorisch)

Repräsentatives Beispiel. Es handelt sich um ein Immobiliar-Verbraucher­dar­lehen, das durch ein Grundpfandrecht oder eine Real­last besichert wird. Die Kondition gilt bis zu des Beleihungs­wertes einer selbst genutzten Immobilie und ist freiblei­bend zum Stand 28.03.2024. Die Kredit­ver­gabe ist vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Objekt­wert­prüfung. Zusätzlich fallen Kosten im Zusam­menhang mit der Bestellung der Grund­schulden an, wie Notarkosten, Kosten der Sicherheiten­bestel­lung (z.B. für das Grund­buch­amt), Gebäude­ver­sich­erung sowie weitere Kosten, die momentan noch nicht bekannt sind. Diese erhöhen eventuell den effektiven Jahreszins. Vermittler: DTW GmbH, Q5, 14-22, 68161 Mannheim

* Nach Ende der Sollzinsbindung können Sie den Darlehensgeber ohne Zahlung einer Vorfälligkeits­entschä­digung wechseln. Nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit besteht ein gesetz­liches Sonderkündigungsrecht. Unter der Annahme, dass der Zinssatz nach Ende der Sollzinsbindung bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverändert bleibt, ist der Nettodarlehensbetrag nach vollständig getilgt.

Die Frist für die Gewährung des Baukindergelds ist ausgelaufen!

Dennoch gibt es für Sie die Möglichkeit das Baukindergeld zu erhalten! Haben Sie bis zum 31.03.2021 den notariellen Kaufvertrag für Ihr Wohngebäude unterschrieben? Oder haben Sie bis zum 31.03.2021 eine Baugenehmigung erhalten?

In diesen Fällen können Sie bei der KfW noch das Baukindergeld beantragen! Der Antrag muss dann aber bis zu sechs Monate nach Einzug in die neue Immobilie bei der KfW eingegangen sein. Diese Möglichkeit haben Sie noch bis spätestens zum 31.12.2023.

Welchen Zuschuss es über die KfW gibt und welche Voraussetzungen für das Baukindergeld gelten, lesen Sie hier:

Baukindergeld: KfW-Programm Zuschuss (KfW 424)

Hinter dem KfW-Förderprogramm Zuschuss (KfW 424) verbirgt sich das Baukindergeld, mit dem die Bundesregierung Familien und Alleinerziehende bei der Bildung von Wohneigentum fördert. Sie können das Baukindergeld sowohl bei einem Neubau ihres Eigenheims als auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie zur Eigennutzung beantragen. Sofern Sie als Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie über einen Zeitraum von 10 Jahren das Baukindergeld in Höhe von bis zu insgesamt 12.000 Euro pro Kind.

Das Baukindergeld können Sie allerdings bei der Immobilienfinanzierung für den Neubau, den Kauf des Hauses oder der Eigentumswohnung nicht als Eigenkapital geltend machen. Denn das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die Immobilie beantragt und bewilligt werden. Die Baufinanzierung hingegen muss im Vorfeld des Vorhabens stehen. Sie können aber selbstverständlich das ausgezahlte Baukindergeld später sehr gut für die schnellere Tilgung der Immobilienfinanzierung einsetzen - entweder durch höhere Tilgungsraten oder in Form von jährlichen Sondertilgungen.

Baufinanzierungsrechner

?

Objektwert

Bitte geben Sie hier den Kaufpreis der Immobilie ohne Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchamt, Makler), die angemessenen Herstellungkosten des Objekts (Grundstück, Baukosten, Baunebenkosten) oder den geschätzten aktuellen Wert Ihrer Immobilie ein.

?

Nettodarlehensbetrag

Bitte geben Sie hier den gewünschten Nettodarlehens­betrag ein. Dies ist der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden und den Sie über die Gesamtlaufzeit des Darlehens tilgen.

%
?

Anfängliche Tilgung, Monatsrate oder Volltilgung

Wählen Sie zwischen der Eingabe von Anfängliche Tilgung in %, Monatliche Rate in € oder Volltilgung.

Um die Höhe Ihrer Tilgungsleistung zu berechnen, geben Sie den anfänglichen Tilgungssatz, z.B. 3%, ein oder geben Sie die gewünschte monatliche Rate in Euro an.

Bei der Auswahl von Volltilgung wird die monatliche Rate so berechnet, daß das Darlehen innerhalb der Sollzinsbindung vollständig getilgt wird.

?

Sollzinsbindung

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den Sie die Zinsen fest vereinbaren möchten.

Besteht am Ende der Sollzinsbindung ein Restdarlehens­betrag, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zinsen neu vereinbaren oder das Darlehen vollständig tilgen.

Jährliche Sondertilgung:

?

Jährliche Sondertilgung

Möchten Sie neben der monatlich zu zahlenden Rate Sondertilgungen leisten?

Hier können Sie den gewünschten Betrag angeben, den Sie jährlich zusätzlich tilgen möchten.

Sondertilgungen sind bei DTW immer optional, d.h. Sie können diese leisten, müssen es aber nicht. Sondertilgungen in Höhe von 5% der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr sind bei DTW so gut wie immer kostenfrei möglich.

Zins berechnen

KfW-Förderprogramm (KfW 424) Baukindergeld auf einen Blick:

  • Zuschuss für den Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien von Familien und Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
  • Staatliche Förderung bis zu insgesamt 12.000,- € pro Kind
  • Finanzielle Bezuschussung von Vorhaben im Förderzeitraum von 01.01.2018 bis 31.03.2021
  • Einkommensbegrenzung für die Antragsteller
  • Antragstellung online über das KfW-Zuschuss-Portal
  • Kombination mit anderen Programmen der KfW-Förderung möglich
Finanzierungsangebot mit KfW-Förderung

Fragen zum Baukindergeld beantwortet

Kind mit Bauhelm, Spielzeughaus

Wer wird mit dem Baukindergeld gefördert?

Förderberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, deren jährliches Haushalteinkommen unter 75.000,- € plus 15.000,- € pro Kind liegt. Für jedes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, das mit Ihnen in der Wohnimmobilie lebt und für das Sie kindergeldberechtigt ist, können Sie den KfW-Zuschuss (KfW 424) / Baukindergeld in Höhe von 1.200,- € jährlich für insgesamt 10 Jahre beantragen.

Für welche Immobilien kann man Baukindergeld erhalten?

Die Förderung wird ausschließlich für die Bildung von Wohneigentum gewährt. Sie können das Baukindergeld also nur bei Eigennutzung des Neubaus oder der erworbenen Immobilie erhalten. Denn die Baukindergeld-Förderung durch den Bund ist eine Form der Eigenheimzulage. Daher kann der KfW-Zuschuss 424 auch immer erst nach Ihrem Einzug in die Immobilie beantragt werden.

Keine Rolle spielt beim Baukindergeld, ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt. Auch die Größe der Wohnfläche ist irrelevant. Allerdings muss das neue Eigenheim oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung in Deutschland liegen und darf zugleich nur die einzige Wohnimmobilie des Antragstellers sein. Wohneigentum im Ausland und Nebenwohnsitze sind von der Förderung ausgenommen.

Ihnen als Antragsteller muss die Wohnimmobilie aber nicht unbedingt alleine gehören. Ein Eigentum von 100 Prozent ist nicht vorausgesetzt, sondern nur von mindestens 50 Prozent, was durch den Grundbuchauszug zu belegen ist. Bei einem geringeren Eigentumsanteil wird das Baukindergeld nicht bewilligt. Auch nicht, wenn Sie die Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen haben. Handelt es sich um ein geschenktes oder ererbtes Grundstück, das nun bebaut werden soll, so können Sie für das Bauvorhaben das Baukindergeld beantragen.

Gibt es Baukindergeld auch für Anbauten oder Modernisierungen einer vorhandenen Wohnimmobilie?

Nein. Bauvorhaben wie Sanierungen, Umbauten, bauliche Erweiterungen und dergleichen sind von der Baukindergeld-Förderung ausgenommen. Allerdings gibt es hierfür in einigen Fällen alternative Förderprogramme der KfW.

Was bedeutet Förderzeitraum beim Baukindergeld?

Beim Baukindergeld ist zwischen der Antragsfrist und dem befristeten Förderzeitraum zu unterscheiden:

Die Antragsfrist, in der man das Baukindergeld beantragen kann, läuft bis zum 31. Dezember 2023.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den Förderzeitraum, der rückwirkend am 1. Januar 2018 begann und ursprünglich am 31. Dezember 2020 endete, um drei zusätzliche Monate verlängert. Das bedeutet, dass für eine Bewilligung des Baukindergelds der Immobilienkaufvertrag nunmehr vor Ablauf des Förderzeitraums am 31. März 2021 unterzeichnet sein muss. Und bei Neubauvorhaben muss die Baugenehmigung bis zum 31. März 2021 erteilt worden sein. Ist das Bauvorhaben nicht genehmigungspflichtig, ist das Datum für den frühestmöglichen Baubeginn maßgeblich. Bei allen späteren Immobilienkäufen und danach genehmigten Bauprojekten wird kein Baukindergeld bewilligt.

Wo, wann und wie stellt man den Antrag für das Baukindergeld?

1. Schritt: Immobilie bauen oder kaufen und einziehen

Sobald Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind, haben Sie sechs Monate Zeit, Ihren Antrag für das Baukindergeld zu stellen. Melden Sie sich, Ihren Partner und Ihre Kinder schnellstmöglich bei Ihrer Gemeinde an oder um. Die Meldebestätigung brauchen Sie später um Ihr Einzugsdatum bei der KfW nachzuweisen.

Wenn Ihr Kind noch nicht geboren ist, haben Sie die Möglichkeit die 6-monatige Antragsfrist auszuschöpfen. Denn bei Schwangerschaft werden zum Zeitpunkt der Baukindergeld-Antragstellung ungeborene Kinder von der KfW grundsätzlich nicht berücksichtigt, man kann sie auch später nicht „nachmelden“. Der Baukindergeld-Antrag ist also nur für die Kinder möglich, die vor dem Datum der Antragstellung geboren wurden.

2. Schritt: Antragstellung bei der KfW

Die Antragsfrist für das Baukindergeld begann am 18. September 2018, wobei Vorhaben rückwirkend bis zum 01.01.2018 Berücksichtigung finden. Haben Sie vor diesem Stichtag die Baugenehmigung erhalten, beziehungsweise den Kaufvertrag geschlossen, ist eine Inanspruchnahme des KfW-Förderprogramms Zuschuss nicht möglich. Sie können das Baukindergeld ebenfalls nicht mehr beantragen, wenn der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung ein Datum nach Ablauf des Förderzeitraums am 31. März 2021 trägt.

Unabhängig vom Datum der Baugenehmigung oder der Unterzeichnung des Immobilienkaufvertrags können Sie den Online-Antrag auf dem Zuschuss-Portal der KfW für das Baukindergeld aber immer erst dann erfolgreich stellen, wenn Sie und Ihre Kinder in die Immobilie eingezogen sind. Es gilt das Datum der Meldebestätigung, die den Einzugstermin und die Nutzung als Hauptwohnsitz durch den Antragsteller, gegebenenfalls den/die Partner/Partnerin sowie die im Antrag genannten Kinder nachweisen muss.

3. Schritt: Nachweise hochladen

Sobald Ihr Antrag auf Baukindergeld von der KfW bestätigt wurde, haben Sie ab diesem Zeitpunkt drei Monate Zeit, Ihre Nachweise im Zuschuss-Portal hochzuladen. Erst danach kann Ihr Antrag von der KfW geprüft und bewilligt werden.

Welche Nachweise oder Belege benötigt man für den Antrag für das Baukindergeld?

Die KfW verlangt bei einem Antrag auf Baukindergeld folgende Nachweise:

Einkommensteuerbescheide

  • Bei einer Antragstellung im Jahr 2020 die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2017 und 2018.
  • Bei einer Antragstellung im Jahr 2021 die Bescheide von 2018 und 2019.
  • Die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers reicht der KfW als Beleg nicht aus.

Meldebestätigung

  • Um nachzuweisen, dass Sie selbst in Ihr Haus oder Ihre Wohnung eingezogen sind, benötigen Sie die Meldebestätigung Ihrer Gemeinde.
  • Aus der Meldebestätigung muss hervorgehen, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung der Hauptwohnsitz ist, und zwar für Sie als Antragsteller und für die im Antrag angegebenen Kinder, den Ehe- oder Lebenspartner oder den Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.

Grundbuchauszug

  • Laden Sie alle Seiten Ihres aktuellen Grundbuchauszugs hoch, in dem Sie als Eigentümer oder Miteigentümer eingetragen sind.
  • Eine Eintragungsbekanntmachung des Amtsgerichts ist kein Grundbuchauszug und reicht daher nicht als Beleg aus.

Wann erhält man die erste Auszahlung des Baukindergelds?

Nach der Prüfung der Nachweise durch die KfW erhält man im Falle einer Bewilligung im Onlineportal unter der Rubrik „Meine Anträge“ eine „Auszahlungsbestätigung“ mit der Nennung des Termins für die erste Überweisung des Baukindergelds.

Familie, Vater, Mutter, Kind, Dach aus Pappe

In welcher Höhe und wie oft wird das Baukindergeld ausgezahlt?

Das Baukindergeld wird durch eine Überweisung einmal im Jahr ausgezahlt. Man erhält diese Auszahlung in Höhe von jeweils 1.200,- € pro Kind und Jahr, über 10 Jahre lang, solange man im Wohneigentum lebt. Demnach sind das insgesamt 12.000,- € bei einem Kind, 24.000,- € bei zwei Kindern, 36.000,- € bei drei Kindern und so weiter. Die Anzahl der Kinder pro Familie, für die man das Baukindergeld beantragen kann, ist nicht begrenzt.

Wird das Baukindergeld für alle berücksichtigten Kinder voll ausgezahlt?

Ja. Für jedes Kinder, das bei der Antragstellung die geforderten Voraussetzungen erfüllt hat, erhält man das volle Baukindergeld in Höhe von insgesamt 12.000 Euro. Das gilt auch für die Kinder, die im Laufe des zehnjährigen Auszahlungszeitraums das 18. Lebensjahr erreichen.

Kann die Auszahlung des Baukindergelds vorzeitig enden?

Ja. Denn man bekommt das Baukindergeld nur solange man im Wohneigentum lebt. Bei einem vorzeitigen Auszug oder Verkauf der Immobilie ist man verpflichtet, die KfW-Bank darüber unverzüglich zu informieren. Da man in diesen Fällen die Förderungsbedingungen nicht mehr erfüllt, erfolgen danach auch keine weiteren jährlichen Baukindergeld-Auszahlungen mehr. Mit anderen Worten: Wer vorzeitig aus seiner Wohnimmobilie auszieht oder sie verkauft, verliert von da an den Anspruch auf die Förderung mit Baukindergeld.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Baukindergeld?

Nein, Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Baukindergeld. Der Bund hat nur ein begrenztes Budget für das KfW-Förderprogramm Zuschuss (KfW 424) / Baukindergeld bereitgestellt. Das bedeutet, dass die entsprechenden Anträge nach aktuellem Kenntnisstand nur so lange gewährt werden, bis diese Mittel aufgebraucht sind. Und dies kann folgende Konsequenzen für Sie haben: Selbst wenn Sie einen Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist stellen und alle Voraussetzungen für eine Bewilligung erfüllen würden, aber der Fördertopf inzwischen leer ist, gingen Sie in Sachen Baukindergeld leer aus.

Kann man das Baukindergeld mit weiteren Förderangeboten kombinieren?

Ja. Die Baukindergeld-Förderung schließt die Kombination zum Beispiel mit weiteren KfW-Förderprogrammen nicht aus. Wer in Bayern seinen Wohnsitz hat, kann das Baukindergeld des Bundes außerdem mit dem bayrischen Baukindergeld, das der Freistaat zusätzlich zahlt, kombinieren.

Wie kann man das Baukindergeld bei der Immobilienfinanzierung nutzen?

Da das Baukindergeld erst nach dem Bau oder Kauf sowie den Einzug in die Immobilie beantragt und bewilligt werden kann, können Sie es bei der Immobilienfinanzierung nicht als Eigenkapitalanteil geltend machen. Die Baufinanzierung muss im Vorfeld des Vorhabens stehen. Nur die Aussicht auf den Erhalt der Förderung können die Banken bei ihren Finanzierungsangeboten nicht berücksichtigen. Allerdings können Sie das ausgezahlte Baukindergeld später selbstverständlich sehr gut für die schnellere Tilgung der Immobilienfinanzierung einsetzen - entweder durch höhere Tilgungsraten oder in Form von jährlichen Sondertilgungen.

DTW | Immobilien­finanzierung findet für Sie den passenden Finan­zierungs­partner!

Für Ihre Fragen zum Baukindergeld / KfW-Programm Zuschuss (KfW 424) oder den anderen KfW-Programmen, stehen Ihnen die Berater und Beraterinnen von DTW | Immobilien­finanzierung gern zur Verfügung. Wir prüfen, ob ein KfW-Darlehen für Sie in Frage kommt und helfen Ihnen bei der Beantragung der KfW-Förderung.

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