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Neu: Wohn-Riester mit BHW Förder maXX
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Mit Wohn-Riester bei DTW Immobilienfinanzierung stellen Sie den Traum von den eigenen vier Wänden auf ein festes Fundament! Staatlich gefördert, sicher und unabhängig von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt!

Verschenken Sie kein Geld und profitieren Sie von attraktiven staatlichen Zulagen und möglichen Steuerersparnissen. BHW Förder maXX bietet Ihnen alle Freiheiten mit einem Höchstmaß an Flexibilität. Sie haben die Möglichkeit, entweder das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, das Bausparguthaben zur Entschuldung einzusetzen oder sich eine lebenslange Sofortrente zu sichern.
 
  Wohn-Riester-Haus
  Eigene Sparleistung
+ Staatliche Förderung
+ 10% BHW Bonus**
+ 50,- € Extra-Prämie*
= BHW Förder maXX
 
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Überzeugende Vorteile des BHW Förder maXX
 
Förderung durch attraktive staatliche Zulagen
Die Erträge aus BHW Förder maXX sind von der Abgeltungsteuer befreit
Zusätzliche Steuervorteile sind möglich
10% Bonus auf die jährliche Einzahlung **
Günstiges Bauspardarlehen mit Tiefzinsgarantie über die gesamte Laufzeit
Wohn-Riester ist Hartz IV sicher
50,- € Extra-Prämie* von DTW-Immobilienfinanzierung
 
Verschenken Sie kein Geld und sichern Sie sich mit BHW Förder maXX eine attraktive Rendite und staatliche Förderung. Die Eigene Immobilie ist die einzige Altersvorsorge, die sofort nutzbar ist!
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Unterlagen für Ihren BHW Förder maXX Bausparvertrag
PDF Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages Tarif Förder maXX (138kb)
PDF Allgemeine Bausparbedingungen für den Tarif Förder maXX (79kb)
PDF Vollmacht zur Beantragung von Zulagen (Dauerzulagenantrag) (60kb)
PDF Kündigung des bisherigen Altersvorsorge-Vertrages (Kapitalübernahme) (40kb)
PDF Information gemäß § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (40kb)
PDF Allgemeine Informationen im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes (48kb)
Seite vor
* Die Extra-Prämie wird bei Abschluss des BHW Förder maXX bis zum 31.12.2009 über DTW-Immobilienfinanzierung bei einer Mindestbausparsumme von 10.000,- Euro in Form eines Tankgutscheins von Aral gewährt. Eine Barauszahlung der Extra-Prämie ist grundsätzlich nicht möglich. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung behält sich DTW-Immobilienfinanzierung vor, die gewährte Extra-Prämie zurückzufordern. Die Extra-Prämie von 50,- Euro stellt keinen Vertragsbestandteil des BHW Förder maXX dar und wird von der DTW GmbH, als Betreiber von DTW-Immobilienfinanzierung, gewährt.

** Bei Rentenbeginn und Darlehensverzicht, mind. 8 Jahren Laufzeit, höchstens auf 2.100 EUR jährliche Einzahlung. Nicht bei Vertragsänderungen, Vor- und Zwischenfinanzierungen, Abtretungen und Entnahme Altersvorsorge-Eigenheimbetrag. Mit Beginn des ersten Kalenderjahres nach Ablauf von 15 Jahren seit Vertragsabschluss entfällt der Bonusanspruch für das jeweilige Kalenderjahr, wenn die Umlaufrendite am 15. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres unter 3% lag. Die Umlaufrendite ist eine durchschnittliche Rendite festverzinslicher Wertpapiere, die regelmäßig von der Bundesbank ermittelt wird.

§3 Verzinsung des Sparguthabens (1) Das Bausparguthaben wird mit 1,0 % jährlich verzinst. (2) Sind seit Vertragsbeginn weder Teilungen (§ 13), Ermäßigungen (§ 13), Vor- oder Zwischenfinanzierungen noch Abtretungen (§ 14) erfolgt, so wird ein Bonus gewährt, sofern die Laufzeit ab Vertragsabschluss mindestens acht Jahre beträgt und der Vertrag ohne Inanspruchnahme eines Darlehens in die Empfangsphase einer Altersversorgung (§ 22) übergeht oder zu Beginn der Empfangsphase zur Entschuldung einer Wohnung genutzt wird. Zur Ermittlung der Höhe des Bonus wird während der gesamten Spardauer ein Betrag von 10 % auf die Einzahlungen und die gutgeschriebenen Altersvorsorgezulagen, höchstens aber auf 2.100 EUR p. a., festgesetzt. Mit Beginn des ersten Kalenderjahres nach Ablauf von 15 Jahren seit Vertragsabschluss entfällt der Bonusanspruch für das jeweilige Kalenderjahr, wenn die Umlaufrendite am 15. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres bzw. dem darauf folgenden Banktag unter 3 % lag. Unter Umlaufrendite ist die Rendite zu verstehen, die von der Deutschen Bundesbank als tägliche Umlaufsrendite festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten nach Wertpapierarten / börsennotierte Bundeswertpapiere („zusammen”) veröffentlicht wird. Die Gutschrift des Bonus (Abs. 3) ist nach oben auf das Dreifache der Guthabenzinssumme (Summe der seit Vertragsabschluss gutgeschriebenen Zinsen gemäß Abs. 1) begrenzt. (3) Die Zinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Sie werden nicht gesondert ausgezahlt. Sind die Voraussetzungen gemäß Abs. 2 erfüllt, wird der Bonus zu Beginn der Empfangsphase der Altersversorgung (§ 22) fällig und dem Bausparkonto zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben. (4) Auf Guthaben, das die Bausparsumme übersteigt, wird keine Verzinsung gewährt.
 
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