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| So funktioniert´s |
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| 4. Schritt - Sie sind am Ziel |
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Vereinbaren Sie einen Termin beim Notar und übergeben Sie ihm eine Ausfertigung des
Darlehensvertrags sowie die Unterlagen zur Grundschuldbestellung.
Der Notar nimmt die Grundschuldbestellung vor und schickt die Unterlagen zur Eintragung
der Grundschuld an das Grundbuchamt. Ist die Grundschuld eingetragen, sendet das
Grundbuchamt die beglaubigten Abschriften an die Bank.
Wenn es noch schneller gehen soll, besprechen Sie mit dem Notar zum Beispiel die Möglichkeit einer Notarbestätigung. Damit haftet der Notar für die spätere rangrichtige Eintragung der Grundschuld. Jetzt liegen der Bank für den Empfang alle notwendigen Sicherheiten vor.
Das Darlehen kann ausgezahlt werden!!! |
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