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Ihre Finanzierung
 
Wohnraum Modernisieren -
ALTERSGERECHT UMBAUEN
KfW
Programminhalt
 
 
Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand

Das KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" unterstützt alle Träger von Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige Finanzierungsmittel, die Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen. Darüber hinaus unterstützt werden alle Träger von Investitionsmaßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Für Standardmaßnahmen wird eine Basisförderung angeboten (STANDARD).

Barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand (ALTERSGERECHT UMBAUEN) werden durch Bundesmittel besonders gefördert. Der Zinssatz wird während der ersten Sollzinsbindung (5 oder 10 Jahre) verbilligt.

 
Wer wird gefördert?
Das Programm kann unter anderem von Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts für selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude in Anspruch genommen werden.
Welche Objekte werden gefördert?
Finanziert werden Maßnahmen an Wohngebäuden. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. In der Variante ALTERSGERECHT UMBAUEN werden Heime, insbesondere Pflege- und Altenwohnheime die unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes (§ 1 HeimG) oder unter entsprechende Vorschriften nach den Heimregelungen der Länder fallen, nicht finanziert.
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung für ALTERSGERECHT UMBAUEN ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen.
Was wird gefördert?
STANDARD-Maßnahmen

Siehe  Wohnraum modernisieren – STANDARD.

ALTERSGERECHT UMBAUEN

Die förderfähigen Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen orientieren sich an der DIN E 18040, Teil 2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen). Sie legt die Anforderungen an den Neubau fest. Für Bestandsanpassungen wurden Förderbausteine definiert (vergleiche Anlage Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen). Diese sollen eine der Mobilitätseinschränkung der Nutzer entsprechende Barrierereduzierung gewährleisten. Ziel ist es, insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung zu ermöglichen.

1. Barrierereduzierender oder -freier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden/Schaffung von Bewegungsflächen

2. Barrierereduzierende oder -freie Anpassung des Wohnumfeldes sowie Schaffung von Gruppenräumen

3. Wohnflächenerweiterung/Wohnungsteilung

Der Inhalt der Förderbausteine und die Anforderungen an die technische Umsetzung werden in der Anlage Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen erläutert.
Ihre Vorteile
  Günstig: niedrige Zinsen
  Sicher: fester Zinssatz für die ersten 5, 8 oder 10 Jahre
  Komplett: Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich der Nebenkosten
  Flexibel: Vorzeitige Rückzahlung auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich
  Langfristige Finanzierung für Wohnungsmodernisierungen
  Kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln und KfW-Programmen
 
Online-Voranfrage DTW-Zinsfinder
 
Externe Links zu Wohnraum Modernisieren - ALTERSGERECHT UMBAUEN (KfW.de)
  Programm Wohnraum Modernisieren - ALTERSGERECHT UMBAUEN (155)
Dokumente zum Programm Wohnraum Modernisieren  - Altersgerecht Umbauen  
Annuitätischer Tilgungsrechner - KfW-Wohneigentumsprogramm
Aktuelle Zinskonditionen der KfW
 
KfW-Programme im Überblick
Logo KfW-Förderbank 1.) KfW-Wohneigentumsprogramm
2.) Wohnraum modernisieren - STANDARD
3.) Wohnraum modernisieren - Altersgerecht umbauen
4.) Energieeffizient Sanieren
5.) Energieeffizient Bauen
 
Info
Info Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, deren Eigenkapital von der Bundesrepublik Deutschland und deren Länder aufgebracht wird. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Gewährung von zinsgünstigen Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues in der Bundesrepublik Deutschland (Investitionsförderung).

Telefonische Beratung zu den KfW-Förderprogrammen:
Telefon: 01801 / 33 55 77 (bundesweit zum Ortstarif)
Montag bis Freitag von 08:00 - 17:30 Uhr
Fax: 069 / 74 31 - 29 44
E-Mail: info@kfw.de

Wenn Sie Fragen zur Tätigkeit der KfW haben, so können Sie sich direkt an die
KfW unter folgenden Adressen wenden:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt/Main
oder im Internet unter: www.kfw.de
 
 
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