Wohnraum Modernisieren -
ALTERSGERECHT UMBAUEN |
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Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand sowie Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
Das KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" unterstützt alle Träger von Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige Finanzierungsmittel, die Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen. Darüber hinaus unterstützt werden alle Träger von Investitionsmaßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Für Standardmaßnahmen wird eine Basisförderung angeboten (STANDARD).
Barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand (ALTERSGERECHT UMBAUEN) werden durch Bundesmittel besonders gefördert. Der Zinssatz wird während der ersten Sollzinsbindung (5 oder 10 Jahre) verbilligt.
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| Wer wird gefördert? |
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| Das Programm kann unter anderem von Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts für selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude in Anspruch genommen werden. |
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| Welche Objekte werden gefördert? |
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Finanziert werden Maßnahmen an Wohngebäuden. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.
In der Variante ALTERSGERECHT UMBAUEN werden Heime,
insbesondere Pflege- und Altenwohnheime die unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes (§ 1 HeimG)
oder unter entsprechende Vorschriften nach den Heimregelungen der Länder fallen, nicht finanziert.
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung für ALTERSGERECHT UMBAUEN ist die Durchführung der Maßnahmen
durch Fachunternehmen. |
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| Was wird gefördert? |
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STANDARD-Maßnahmen
Siehe
Wohnraum modernisieren – STANDARD.
ALTERSGERECHT UMBAUEN
Die förderfähigen Maßnahmen zum altersgerechten Umbauen orientieren sich an der DIN E 18040, Teil 2 (Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen). Sie legt die Anforderungen an den Neubau fest. Für Bestandsanpassungen wurden Förderbausteine definiert (vergleiche Anlage
Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen). Diese sollen eine der Mobilitätseinschränkung der Nutzer entsprechende Barrierereduzierung gewährleisten. Ziel ist es, insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung zu ermöglichen.
1. Barrierereduzierender oder -freier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden/Schaffung von Bewegungsflächen
2. Barrierereduzierende oder -freie Anpassung des Wohnumfeldes sowie Schaffung von Gruppenräumen
3. Wohnflächenerweiterung/Wohnungsteilung
Der Inhalt der Förderbausteine und die Anforderungen an die technische Umsetzung werden in der Anlage
Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen
erläutert. |
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| Ihre Vorteile |
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Günstig: niedrige Zinsen |
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Sicher: fester Zinssatz für die ersten 5, 8 oder 10 Jahre |
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Komplett: Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich der Nebenkosten |
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Flexibel: Vorzeitige Rückzahlung auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich |
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Langfristige Finanzierung für Wohnungsmodernisierungen |
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Kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln und KfW-Programmen |
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| Externe Links zu Wohnraum Modernisieren - ALTERSGERECHT UMBAUEN (KfW.de) |
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| KfW-Programme im Überblick |
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| Info |
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, deren Eigenkapital von der Bundesrepublik Deutschland und deren Länder aufgebracht wird.
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Gewährung von zinsgünstigen Darlehen
zur Förderung des Wohnungsbaues in der Bundesrepublik Deutschland
(Investitionsförderung).
Telefonische Beratung zu den KfW-Förderprogrammen:
Telefon: 01801 / 33 55 77 (bundesweit zum Ortstarif)
Montag bis Freitag von 08:00 - 17:30 Uhr
Fax: 069 / 74 31 - 29 44
E-Mail: info@kfw.de
Wenn Sie Fragen zur Tätigkeit der KfW haben, so können Sie sich direkt an die
KfW unter folgenden Adressen wenden:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt/Main
oder im Internet unter: www.kfw.de |
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