| Modernisierungsmaßnahmen von Wohngebäuden. Für STANDARD-Maßnahmen bieten wir Ihnen eine Basisförderung an.
Investitionen in den Klimaschutz - so genannte ÖKO-PLUS-Maßnahmen - finanzieren wir zu einem besonders günstigen Zinssatz.
STANDARD-Maßnahmen
1. Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
- Fenstererneuerung (ab 1. Juni 2006)
- alles, was den Gebrauchswert verbessert: z. B. Änderung des Wohnungszuschnitts, Sanitärinstallation, Wasserversorgung,
- alles, was die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert: z. B. durch An- und Ausbau von Balkonen/ Loggien, Nachrüstung von Aufzügen,
- beheben baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerung, z. B. Fußböden oder Elektroinstallation,
- barrierefreies Wohnen (alten- und behindertengerechter Umbau),
- neue Heizungstechnik: Zentralheizungsanlagen auf Basis von Gas/Öl einschließlich der unmittelbar dadurch erforderlichen Maßnahmen (Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ohne Einsatz erneuerbarer Energien),
- bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, z. B. Dachaufbau.
2. Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern
(3 oder mehr Wohneinheiten), beispielsweise
- Grünanlagen,
- zum Gebäude gehörende Außenanlagen,
- Spielplätze, Carports.
3. Der Rückbau von leer stehenden, dauerhaft nicht mehr
benötigten Mietwohngebäuden in den neuen Bundesländern und Berlin (ehemals Ost)
im Rahmen des Stadtumbaus, einschließlich aller Maßnahmen, die für die Freimachung von Wohnungen und für die Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung erforderlich sind.
ÖKO-PLUS-Maßnahmen
Alles rund um Wärmeschutz und Heizung (erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/ Fernwärme) einschließlich der unmittelbar dadurch erforderlichen Maßnahmen.
Wichtig: Die Mindestanforderungen der EnEV (Energie-Einsparverordnung) müssen stets eingehalten werden.
1. Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle
- Fenstererneuerung (ab 1. Juni 2006 STANDARD),
- Dämmen des Daches bzw. Dämmen der obersten Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen,
- Dämmen der Außenwände,
- Dämmen der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume.
2. Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/ Fernwärme
- solarthermische Anlagen: Heizungseinbau (z. B. Brennwertkessel, Niedertemperatur-Heizkessel) nur wenn auch eine solarthermische Anlage installiert wird,
- Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas,
- Holzvergaser-Zentralheizungen,
- Wärmepumpen,
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 60 %,
- Kraft-Wärme-Kopplung-Einzelanlagen zur Wärmeversorgung (z. B. Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle),
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme.
3. Erneuerung besonders CO2-intensiver Heiztechnik (NEU)
- Austausch von Einzelöfen durch moderne Heizungsanlagen und
- Austausch von Nachtspeicherheizungen.
|
|