Sie erhalten langfristige, deutlich zinsverbilligte Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.
Was wird finanziert?
Die KfW finanziert den Neubau (Herstellung) sowie den Ersterwerb von
1. KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern
2. KfW-Energiesparhäusern 60
Welche Bedingungen diese Häuser erfüllen müssen, finden Sie in den technischen Anforderungen.
3. Einbau Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien:
(einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen)
-
solarthermische Anlagen: Heizungseinbau (z. B. Brennwertkessel, Niedertemperatur-Heizkessel) nur wenn auch eine solarthermische Anlage installiert wird
-
Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas
-
Holzvergaser-Zentralheizungen
-
Wärmepumpen
-
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnungsgrad
von mindestens 60 %
-
Kraft-Wärme-Kopplung-Einzelanlagen
zur Wärmeversorgung (z. B. Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle)
-
Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme
|