| Energieeffizient Bauen |
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Finanzierung des energetisch hochwertigen Neubaus von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes"
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. |
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| Wer wird gefördert? |
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| Die Förderung können sich beispielsweise Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts sichern, die in den Neubau von Wohngebäuden investieren. |
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| Welche Objekte werden gefördert? |
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Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen ein vorgegebenes energetischen Niveaus erreichen. Zum Nachweis des energetischen Niveaus sind der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust HT´ von einem Sachverständigen zu ermitteln. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen (Formular-Nr. 146 973). |
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| Was wird gefördert? |
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KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007)
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen
Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 55 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte
(EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) des Gebäudes 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN
und Jahr nicht überschreiten.
Passivhaus: Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude deren Jahres-Primärenergiebedarf QP und
Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen
Verfahren auf der Grundlage der DIN EN 832 durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf QP nicht mehr als 40 kWh pro m²
Gebäudenutzfläche AN und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche betragen.
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007)
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen einen Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und einen spezifischen
Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens 70 % der gemäß EnEV2007 zulässigen Höchstwerte
(EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) des Gebäudes 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche AN und
Jahr nicht überschreiten.
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| Ihre Vorteile |
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Günstig: niedrige Zinsen |
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Sicher: fester Zinssatz für die ersten 10 Jahre |
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Flexibel: Vorzeitige Rückzahlung auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich |
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Kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln und KfW-Programmen |
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| Externe Links zu Energieeffizient Bauen (KfW.de) |
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| KfW-Programme im Überblick |
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| Info |
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, deren Eigenkapital von der Bundesrepublik Deutschland und deren Länder aufgebracht wird.
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Gewährung von zinsgünstigen Darlehen
zur Förderung des Wohnungsbaues in der Bundesrepublik Deutschland
(Investitionsförderung).
Telefonische Beratung zu den KfW-Förderprogrammen:
Telefon: 01801 / 33 55 77 (bundesweit zum Ortstarif)
Montag bis Freitag von 07:30 - 18:30 Uhr
Fax: 069 / 743 164 355
E-Mail: infocenter@kfw.de
Wenn Sie Fragen zur Tätigkeit der KfW haben, so können Sie sich direkt an die
KfW unter folgenden Adressen wenden:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt/Main
oder im Internet unter: http://www.kfw-foerderbank.de |
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