| Energieeffizient Bauen |
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Finanzierung des energetisch hochwertigen Neubaus von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes"
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Der Zinssatz wird in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. |
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| Wer wird gefördert? |
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| Die Förderung können sich beispielsweise Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts sichern, die in den Neubau von Wohngebäuden investieren. |
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| Welche Objekte werden gefördert? |
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Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen ein vorgegebenes energetischen Niveaus erreichen. Zum Nachweis des energetischen Niveaus sind der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust HT´ von einem Sachverständigen zu ermitteln. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen (Formular-Nr. 146 973). |
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| Was wird gefördert? |
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KfW-Effizienzhaus 40 (EnEV2009)
KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 40 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 55 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
KfW-Effizienzhaus 55 (inklusive Passivhaus, EnEV2009)
KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 70 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig.
Passivhaus: Gefördert werden in der Programmvariante auch Gebäude, deren Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche (AN) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m2 Wohnfläche betragen.
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009)
KfW-Effizienzhäuser 70 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 70 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 85 % der errechneten Werte für das Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust nicht höher sein, als nach Tabelle 2 der Anlage 1 der EnEV2009 zulässig. |
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| Ihre Vorteile |
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Günstig: niedrige Zinsen |
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Sicher: fester Zinssatz für 8 oder 10 Jahre |
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Flexibel: Vorzeitige Rückzahlung auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich |
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Kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln und KfW-Programmen |
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| Externe Links zu Energieeffizient Bauen (KfW.de) |
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| KfW-Programme im Überblick |
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| Info |
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, deren Eigenkapital von der Bundesrepublik Deutschland und deren Länder aufgebracht wird.
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Gewährung von zinsgünstigen Darlehen
zur Förderung des Wohnungsbaues in der Bundesrepublik Deutschland
(Investitionsförderung).
Telefonische Beratung zu den KfW-Förderprogrammen:
Telefon: 01801 / 33 55 77 (bundesweit zum Ortstarif)
Montag bis Freitag von 08:00 - 17:30 Uhr
Fax: 069 / 74 31 - 29 44
E-Mail: info@kfw.de
Wenn Sie Fragen zur Tätigkeit der KfW haben, so können Sie sich direkt an die
KfW unter folgenden Adressen wenden:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt/Main
oder im Internet unter: www.kfw.de |
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