Das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogrammeignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken möchten - und das zu außerordentlich günstigen Konditionen.
Wer wird gefördert?
Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilien investiert.
Was wird gefördert?
Umfangreiche CO2-Einspar-Maßnahmen für Wohnraum, der vor dem 31.12.1983 fertig gestellt wurde.
Ziel: deutliche Minderung des CO2-Ausstoßes. Es müssen mindestens 40 kg CO2 pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr eingespart werden.
Für alle Maßnahmenpakete gilt:
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen mindestens erfüllt sein.
Als privater Kreditnehmer bestätigen Sie bitte gegenüber Ihrer Bank, dass Ihre Energiespar-Investitionen den technischen Mindestanforderungen genügen. Öffentlich-rechtliche Antragsteller bestätigen dies bitte direkt gegenüber der KfW.
Beim Maßnahmenpaket 40 und bei der Beantragung des Tilgungszuschusses muss zusätzlich ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, deren Eigenkapital von der Bundesrepublik Deutschland und deren Länder aufgebracht wird.
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Gewährung von zinsgünstigen Darlehen
zur Förderung des Wohnungsbaues in der Bundesrepublik Deutschland
(Investitionsförderung).
Telefonische Beratung zu den KfW-Förderprogrammen:
Telefon: 01801 / 33 55 77 (bundesweit zum Ortstarif)
Montag bis Freitag von 07:30 - 18:30 Uhr
Fax: 069 / 743 164 355
E-Mail: infocenter@kfw.de
Wenn Sie Fragen zur Tätigkeit der KfW haben, so können Sie sich direkt an die
KfW unter folgenden Adressen wenden:
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt/Main
oder im Internet unter: http://www.kfw-foerderbank.de