| Antworten zum Energiespar-Darlehen |
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| 1.) Wie beantrage ich DKB-Energie? |
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| Sie können einfach, bequem und schnell unseren Online-Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und inklusive der geforderten Unterlagen an die angegebene Adresse senden. |
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| 2.) Wer kann DKB-Energie beantragen? |
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Sie sind volljährig. |
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Sie handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse. |
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Sie sind Arbeitnehmer und seit mindestens sechs Monaten bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber tätig, d.h. nicht mehr in der Probezeit. |
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Sie sind nicht selbständig.
(Ausnahme für folgende Berufsstände: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hausverwalter, Notare, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) |
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| 3.) Für welche Verwendungszwecke kann ich DKB-Energie nutzen? |
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| Sie können DKB-Energie ausschließlich für die Finanzierung von regenerativen Systemen zur Wärme- und Stromerzeugung, wie z.B. Photovoltaikanlagen, solarthermische Anlagen, Wärmepumpen oder Pelletheizungen verwenden. |
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| 4.) Erhalte ich sofort eine Entscheidung? |
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| Ja, Sie erhalten von uns sofort -online- eine Entscheidung, ob Ihr Finanzierungswunsch darstellbar ist – vorbehaltlich einer endgültigen Bonitätsprüfung. Voraussetzung hierbei ist, dass Ihre Angaben im Darlehensantrag -online- mit den Angaben der einzureichenden Unterlagen übereinstimmen. |
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| 5.) Wie funktioniert das PostIdent-Verfahren? |
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| Sie erhalten mit dem Ausdruck unseres Online-Antrages einen PostIdent-Coupon. Diesen müssen Sie gemeinsam mit Ihrem gültigen Personalausweis oder mit Ihrem gültigen Reisepass inklusive aktueller Meldebestätigung bei einer Postfiliale Ihrer Wahl vorlegen. Der Postmitarbeiter druckt anhand des PostIdent-Coupons ein Formular aus, welches durch Sie unterschrieben werden muss. Das Formular wird gemeinsam mit Ihrem Darlehensantrag an die DKB versendet. Bitte denken Sie daran, dass sich alle Antragsteller einzeln legitimieren müssen. |
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| 6.) Welche Darlehenssummen sind möglich? |
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| Sie können zwischen Darlehenssummen von 5.000 bis 60.000 Euro wählen. |
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| 7.)Wie erfolgt die Rückzahlung von DKB-Energie? |
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| Sie haben die Möglichkeit, zwischen Laufzeiten von 6 bis 15 Jahren zu wählen. |
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| 8.) Welche Rückzahlungstermine können für DKB-Energie gewählt werden? |
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| Die Raten für DKB-Energie können Sie zum 15. oder 30. eines jeden Monats zahlen. |
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| 9.) Wie erfolgt die Einzahlung der monatlichen Raten zu Gunsten von DKB-Energie? |
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| Die monatlichen Raten für DKB-Energie werden von dem Konto, welches Sie uns im Darlehensantrag nennen, per Lastschrift eingezogen. |
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| 10.) Können sich die Zinsen von DKB-Energie ändern? |
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| Nein, die Konditionen gelten für die vereinbarte Laufzeit. |
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| 11.) Was versteht man unter dem effektiven Jahreszins? |
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| Der effektive Jahreszins gibt unter Berücksichtigung aller Kosten die tatsächlichen Kreditkosten pro Jahr an. In die Berechnung des effektiven Jahreszinses werden alle Kosten, die tatsächliche Kredithöhe und die tatsächliche Laufzeit einbezogen. Der effektive Jahreszins wird als vom Hundert-Satz (in Prozent) ausgewiesen. |
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| 12.) Welche Kosten entstehen bei DKB-Energie? |
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| Für DKB-Energie fallen Zinsen und eine Bearbeitungsgebühr an. Bei der Bearbeitungsgebühr handelt es sich um ein einmaliges Entgelt, das als Prozentsatz vom Darlehensbetrag berechnet wird. Die Zinsen werden während der gesamten Laufzeit für den jeweils noch nicht zurückgezahlten Kreditbetrag monatlich in Rechnung gestellt und mit den Ratenzahlungen verrechnet. Bei Abschluss einer Restschuldversicherung zahlen Sie je nach Tarif eine einmalige Prämie, die von der DKB mitfinanziert wird. |
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| 13.) Wie hoch ist meine persönliche monatliche Rate? |
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| Nach Eingabe Ihres Finanzierungswunsches, des gewünschten Darlehensbetrages und der gewünschten Laufzeit erhalten Sie Ihren persönlichen Darlehensplan. Bei Auswahl einer Restschuldversicherung erhalten Sie ebenfalls die Angaben zur Höhe der Versicherungsprämie. |
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| 14.) Kann ich bestehende Darlehen bei anderen Banken ablösen? |
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| DKB-Energie dient ausschließlich der Finanzierung regenerativer Systeme zur Wärme- und Stromerzeugung, wie z.B. Photovoltaikanlagen, solarthermische Anlagen, Wärmepumpen oder Pelletheizungen. |
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| 15.) Welche Unterlagen muss ich der DKB zur Verfügung stellen? |
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| A.) Arbeitnehmer: |
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Vollständig ausgefüllter Online-Antrag (Original) |
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Aktueller Gehaltsnachweis und Dezember-Gehaltsnachweis des Vorjahres
(im Original ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro) |
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Ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro: Kontoauszüge der letzten 5 Wochen in Kopie |
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Vorlage des Angebotes für das zu finanzierende System |
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Vorlage der Rechnung für das zu finanzierende System (Original) |
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| B.) Freie Berufe: |
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Vollständig ausgefüllter Online-Antrag (Original) |
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Bis zu einer Kreditantragssumme von 15.000 Euro:letzte Einnahmen-/ Überschussrechnung oder Jahresabschluss oder ESt-Bescheid oder -Erklärung (sofern diese älter als Vorjahr: zusätzlich Dezember –BWA des Vorjahres) sowie aktuelle BWA in Kopie |
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Ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro:Einnahmen-/Überschussrechnungen oder Jahresabschlüsse, ESt-Bescheide oder –Erklärungen der letzten zwei Jahre (sofern diese älter als Vorjahr: zusätzlich Dezember –BWA des Vorjahres) sowie aktuelle BWA in Kopie |
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Vorlage des Angebotes für das zu finanzierende System |
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Vorlage der Rechnung für das zu finanzierende System (Original) |
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| 16.) Wann wird mein DKB-Energie ausgezahlt? |
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| DKB-Energie wird zu Ihrem gewünschten Empfangstermin, welchen Sie im Antrag hinterlegt haben, ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin nur eingehalten werden kann, sofern Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben bzw. die DKB keine Unterlagen nachfordern muss. Die Gutschrift auf dem Empfängerkonto kann im Überweisungsverkehr bis zu drei Bankarbeitstage dauern. |
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| 17.) Ist eine Vorverlegung des Empfangstermins möglich? |
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| Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies leider nicht möglich ist. Alle in Ihrem Antrag angegebenen Informationen zum Verbraucherkreditgesetz beziehen sich auf den durch Sie gewählten Empfangstermin. |
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| 18.) Kann ich vom Darlehensvertrag zurücktreten? |
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| Als Darlehensnehmer haben Sie ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Wurde der Darlehensbetrag bereits ausgezahlt, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Widerruf oder nach Empfang den erhaltenen Darlehensnettobetrag zurückzahlen. |
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| 19.) Kann ich DKB-Energie während der Darlehenslaufzeit kündigen? |
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| Ja, DKB-Energie kann durch Sie nach einem Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang von DKB-Energie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. |
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| 20.) Kann ich zusätzlich zu den monatlichen Raten Sondertilgungen leisten? |
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| Sondertilgungen sind nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang von DKB-Energie zu den von Ihnen gewählten Ratenterminen möglich. Der als Sondertilgung zu leistende Betrag muss mindestens 1.000 Euro betragen. Eine Sondertilgung hat der Kreditnehmer der DKB mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit der nächsten Rate anzuzeigen. Sie kann zum Fälligkeitstermin der nächsten Rate nur dann berücksichtigt werden, wenn der Betrag der Sondertilgung von der DKB mit der nächsten Rate per Lastschrift von dem in diesem Darlehensantrag bezeichneten Girokonto eingezogen werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sondertilgungen nicht die monatliche Rate reduzieren, sondern die Gesamtlaufzeit von DKB-Energie verkürzen. |
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| 21.) Kann ich meine monatliche Rate während der Laufzeit erhöhen? |
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| Die monatliche Rate von DKB-Energie kann nicht erhöht werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten (siehe auch Frage 20). |
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| 22.) Was bedeutet SCHUFA? |
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| Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist ein Unternehmen, welches seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit der Kunden gibt. Vertragspartner der SCHUFA sind in erster Linie Banken, Kreditkartengesellschaften, aber auch kreditgebende Unternehmen wie z.B. Versandhandel und Kaufhäuser. |
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| 23.) Warum muss ich eine SCHUFA-Erklärung unterschreiben? |
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| Mit Unterschrift der SCHUFA-Erklärung werden Ihre Daten an die SCHUFA übermittelt und dürfen von dieser an andere Vertragspartner weitergegeben werden. |
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| 24.) Wofür benötige ich eine Restschuldversicherung? |
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| Mit einer Restschuldversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod ab. Die verschiedenen Bestandteile können Sie innerhalb der Tarife frei wählen. Weitere Infos finden Sie unter den meistgestellten Fragen zur Restschuldversicherung. |
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